Düsseldorf Es geht um den Vorwurf der schweren Steuerhinterziehung, komplexe Aktiengeschäfte im Milliardenvolumen und einen großen finanziellen Schaden für den Fiskus: Im Skandal um Cum-Ex-Aktiendeals ist das Urteil gegen die Schlüsselfigur Hanno Berger gefallen. Das Landgericht Wiesbaden verhängte gegen ihn eine Freiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten. Zudem sollen aus Bergers Vermögen Taterträge von knapp 1,1 Millionen Euro eingezogen werden.
Es ist das zweite Urteil gegen Berger. Das Landgericht Bonn hatte den Steueranwalt schon Ende 2022 zu acht Jahren Haft und einer Einziehung von 13,7 Millionen Euro verurteilt. In Bonn ging es um Geschäfte, die Berger zusammen mit der Hamburger Privatbank M.M. Warburg eingefädelt hatte. Zur Bildung einer Gesamtstrafe aus beiden Prozessen wurde die Haftstrafe nun verlängert.
Im Wiesbadener Fall hatte die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt zehneinhalb Jahre und die Einziehung von Vermögenswerten gefordert. Bergers Verteidigung plädierte auf Freispruch: Cum-Ex-Geschäfte seien bis einschließlich 2008 nicht verboten gewesen. Erst danach hätten der Gesetzgeber und die Verwaltung die Praxis unterbunden.
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt wirft Berger vor, von 2006 bis 2008 bei komplexen Cum-Ex-Aktiendeals mitgewirkt zu haben, die zu unberechtigten Steuerrückerstattungen von 113 Millionen Euro führten. Bei den 72 von Berger vermittelten Geschäften seien über frühere Beschäftigte der Hypo-Vereinsbank Dax-Aktien im Wert von 15,8 Milliarden Euro gehandelt worden.
Einer der Profiteure war der inzwischen verstorbene Immobilieninvestor Rafael Roth aus Berlin. Die Gewinne habe man aufgeteilt.
Bergers Verteidiger in Bonn ist ehemaliger BGH-Richter
Bergers Verteidiger Michael Simon kündigte gegenüber dem Handelsblatt an, dass sein Mandant gegen das Urteil in Revision gehen wird. Schon die Entscheidung des Landgerichts Bonn lässt Berger in Karlsruhe überprüfen. Dort lässt sich der frühere Staranwalt von Jürgen Graf von VBB Rechtsanwälte vertreten.
Graf war früher selbst BGH-Richter und bis zu seiner Pensionierung Mitte 2018 stellvertretender Vorsitzender des 1. Strafsenats. Er gilt als Spezialist für Revisionen. Einige frühere Verteidiger hatten ihre Mandate für Berger beendet, weil es Auseinandersetzungen gegeben hatte. Einige Anwälte beschreiben Berger als äußerst schwierigen Mandanten und „beratungsresistent“.
Cum-Ex-Geschäfte: „Rechtlich sichere Steueroptimierung“
Hanno Berger gilt als Architekt der Cum-Ex-Deals, bei denen sich Banken und Investoren nie gezahlte Kapitalertragsteuern erstatten ließen und den Staat geschätzt um mindestens zehn Milliarden Euro prellten.
Rund um den Dividendenstichtag wurden Aktien mit und ohne Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Beteiligten hin und her geschoben. Am Ende des Verwirrspiels erstatteten Finanzämter Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Im Sommer 2021 entschied der Bundesgerichtshof, dass Cum-Ex-Geschäfte als Steuerhinterziehung zu werten sind.
„Die Urteile gegen Hanno Berger senden wichtige Signale: Der Rechtsstaat ist wehrhaft, auch Menschen wie Hanno Berger stehen nicht über dem Gesetz“, sagte Gerhard Schick, Vorstand der Bürgerbewegung Finanzwende. Schick war als früherer Grünen-Bundestagsabgeordneter Initiator des ersten Untersuchungsausschusses zum Cum-Ex-Skandal.
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Berger gilt als treibende Kraft der Cum-Ex-Deals in Deutschland, die ihre Hochphase zwischen 2006 und 2011 hatten und weitverbreitet waren. Berger hatte einst als Finanzbeamter Banken kontrolliert, später wechselte er die Seite und machte sich als Steueranwalt selbstständig.
Er pries Cum-Ex-Deals bei Banken und Vermögenden als rechtlich sichere Steueroptimierung an, beriet bei der Konstruktion und verdiente Millionen daran. Berger hatte die Vorwürfe wiederholt zurückgewiesen und sich als Opfer eines Justizskandals dargestellt.
Mehr Tempo forderte Schick auch bei der Aufklärung der artverwandten Cum-Cum-Geschäfte. Bei diesen Deals sei mit mehr als 28 Milliarden Euro ein fast dreimal so großer Schaden wie bei Cum-Ex-Geschäften verursacht worden.
„Bis heute wurde aber erst ein kleiner Bruchteil dieser Gelder zurückgeholt, kein einziges strafrechtliches Verfahren vor Gericht gebracht. In ganz Deutschland sollten jetzt Finanzbehörden hierzu aktiv werden, um die Gelder zurückzuholen, und Staatsanwaltschaften entsprechende Ermittlungen aufnehmen.“
Mit Agenturmaterial
Mehr: Ende einer Flucht – Acht Jahre Haft für Steueranwalt Hanno Berger
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