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Bundesverfassungsgericht: Peter Frank, bisher Generalbundesanwalt, soll Verfassungsrichter werden - DER SPIEGEL

Generalbundesanwalt Peter Frank

Generalbundesanwalt Peter Frank

Foto: Uli Deck / picture alliance/dpa

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Die unionsregierten Bundesländer haben sich auf den derzeitigen Generalbundesanwalt Peter Frank als Kandidaten für die Nachfolge des ehemaligen saarländischen Ministerpräsidenten Peter Müller (CDU) im Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts geeinigt. Derzeit wird der Personalvorschlag mit den SPD-regierten Ländern abgestimmt. Das hat der SPIEGEL aus zwei voneinander unabhängigen Quellen erfahren. Die Wahl von Frank im Bundesrat könnte damit sogar bereits an diesem Freitag über die Bühne gehen.

Ursprünglich wollte die CSU, der nach internen Absprachen der Vorschlag zufiel, den Rechtsprofessor, bayerischen Landtagsabgeordneten und ehemaligen bayerischen Justizminister Winfried Bausback (CSU) vorschlagen. Nachdem aber insbesondere durch einen Bericht der Legal Tribune Online  bekannt wurde, dass Bausback in seiner 1998 erschienenen Dissertation zum Bundestagswahlrecht eine umstrittene verfassungsrechtliche Position vertreten hat, nahm die Partei nun Abstand von diesem Vorschlag und hat Frank auserkoren. Bausback vertrat damals eine Ansicht, die den Interessen der CSU in einer aktuell beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Klage wegen der jüngsten Wahlrechtsreform zuwiderläuft.

In seiner Dissertation äußerte er Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der sogenannten Grundmandatsklausel im Bundestagswahlrecht. Diese Klausel besagte, dass eine Partei auch dann an der Sitzverteilung nach dem Verhältnis der abgegebenen Zweitstimmen teilnimmt, wenn sie zwar an der bundesweiten Fünfprozenthürde gescheitert ist, aber wenigstens drei Direktmandate erobert hat. Die Grundmandatsklausel wurde allerdings bei der jüngsten Wahlrechtsreform im März dieses Jahres mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP – überraschend – ersatzlos gestrichen.

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    Die CSU klagt gegen diese Streichung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, das Verfahren liegt derzeit beim Zweiten Senat, dem sogenannten Staatsrechtssenat. Und dort hätte dann ausgerechnet Bausback darüber mitentscheiden müssen. Bisher kam es für die CSU darauf nicht an – dennoch besteht jedenfalls derzeit die Gefahr, dass sie auch einmal unter die fünf Prozent der bundesweiten Zweitstimmen rutschen könnte.

    Der neue Kandidat, der Katholik Peter Frank, ist zwar geboren im baden-württembergischen Lauda, studierte aber in Bayern Jura und machte Karriere in der bayerischen Justiz. Sowohl das Erste als auch das Zweite juristische Staatsexamen bestand er als Landesbester. 1995 promovierte er in Würzburg mit einer Arbeit über »Die Verwertbarkeit rechtswidriger Tonbandaufnahmen Privater«. Seit Oktober 2015 ist er Generalbundesanwalt in Karlsruhe, wo auch das Bundesverfassungsgericht beheimatet ist. Bei Veranstaltungen am Bundesverfassungsgericht ist er regelmäßig zu Gast und meldet sich auch bei Diskussionen immer wieder zu Wort.

    Für die Wahl besteht ein gewisser Zeitdruck, da Müller eigentlich bereits Ende September hätte aus dem Gericht ausscheiden sollen, aber im Amt bleiben muss, solange kein Nachfolger ernannt ist. Ist innerhalb von zwei Monaten kein Nachfolger ernannt, fiele es dem Bundesverfassungsgericht zu, einen Personalvorschlag zu machen – die Union würde also zumindest formal ihr Vorschlagsrecht verlieren. Das wäre ab Anfang Dezember der Fall.

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