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Umfrage zur Wärmewende: Mehrheit der Deutschen wünscht sich Verschiebung des Heizungsgesetzes - Tagesspiegel

Eine Mehrheit der Menschen in Deutschland ist laut einer Umfrage für eine spätere Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes im Bundestag.

74 Prozent seien der Ansicht, dass noch zu viele Fragen offen seien beim sogenannten Heizungsgesetz, wie das am Dienstag veröffentlichte RTL/ntv-Trendbarometer zeigt.

Dabei seien auch mehrheitlich die Anhänger der drei Regierungsparteien FDP (75 Prozent), SPD (66 Prozent) und Grüne (51 Prozent) für eine weitere Beratung über die Einzelheiten der Gesetzespläne.

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18 Prozent der Befragten hielten hingegen eine schnelle Verabschiedung des Gesetzes vor der parlamentarischen Sommerpause für richtig.

Das Gebäudeenergiegesetz soll am Freitag im Bundestag beschlossen werden. Um die Pläne für Klimaschutz-Vorgaben für Heizungen hatte die Koalition aus SPD, Grünen und FDP monatelang gestritten, es gab mehrmals Nachverhandlungen zum ursprünglichen Gesetzentwurf von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bauministerin Klara Geywitz (SPD).

Ampel-Fraktionen skizzieren Details für geplante Heizungsförderung

Die Ampel-Fraktionen haben die geplante Förderung für den Wechsel zu klimafreundlicheren Heizungen weiter präzisiert. Die förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch sollen demnach bei maximal 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus liegen.

Das geht aus dem Entwurf für einen Entschließungsantrag zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) von SPD, Grünen und FDP hervor, der der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag in Berlin vorlag. Er soll am Freitag neben dem sogenannten Heizungsgesetz beschlossen werden.

Im Kern sieht das GEG vor, dass künftig nur Heizungen neu eingebaut werden dürfen, die auf die Dauer zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können.

Der Umstieg soll bis zu 70 Prozent der Kosten gefördert werden - ein genaues Konzept gibt es aber noch nicht. In dem Ampel-Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, ein Förderkonzept vorzulegen und dabei bestimmte „Festlegungen umzusetzen“.

Bei Mehrparteienhäusern sollen die maximal förderfähigen Kosten dem Antrag zufolge bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit liegen, für die zweite bis sechste Wohneinheit bei je 10.000 Euro, ab der siebten Wohneinheit bei je 3000 Euro.

Bei Wohnungseigentümergemeinschaften soll die Regelung entsprechend angewendet werden, bei Nichtwohngebäuden ähnliche Grenzen nach Quadratmeterzahl gelten. (dpa)

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