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Heizungsgesetz: Koalition erzielt Durchbruch - Handelsblatt

Fraktionsspitzen der Ampel-Koalition

Mitte Juni hatten die Fraktionsvorsitzenden Katharina Dröge (Grüne), Christian Dürr (FDP, links) und Rolf Mützenich (SPD) die erste Einigung verkündet.

(Foto:&#160IMAGO/Political-Moments)

Berlin Die Fraktionsspitzen von SPD, Grünen und FDP haben sich in zentralen Fragen zum Heizungsgesetz geeinigt. Das erfuhr das Handelsblatt aus Fraktionskreisen. „Auf Grundlage der Leitplanken haben wir nun die 180-Grad-Wende beim Heizungsgesetz weiter vorangebracht“, hieß es aus Kreisen der FDP-Fraktion. Die Detailfragen, die die „Leitplanken“ naturgemäß offengelassen hatten, „sind nun geklärt“. Im Verlauf des Vormittags soll es weitere Informationen aus den Fraktionen geben.

Zuletzt hatten sich die Regierungsfraktionen Mitte Juni auf grobe „Leitplanken“ zur Änderung des ursprünglichen Gesetzentwurfs zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) verständigt. Diese sollten danach im Detail ausgearbeitet werden.

Die Ampelkoalition ringt seit Wochen um ihren Kurs beim GEG. Der vom Bundeskabinett im April verabschiedete Entwurf sieht vor, dass neue Heizungen ab 2024 mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden müssen, um die Wärmewende im Gebäudebereich voranzutreiben. De facto geht das mit einem Verbot neuer Öl- und Gasheizungen einher.

Insbesondere die Liberalen halten den Entwurf für zu rigide und wünschten sich größere Technologieoffenheit. Auch um Übergangsfristen, Ausnahmeregelungen und die Höhe der Förderung wird gerungen.

„Grundlegend für die Arbeit an den Änderungsanträgen ist, dass wir echte Technologieoffenheit ins Gesetz schreiben und den Heizungstausch fair fördern“, hieß es nun in FDP-Fraktionskreisen. „Wichtig war uns, dass es keine Eingriffe ins Eigentum geben wird und niemand verpflichtet wird, seine Heizung auszubauen. Das gilt auch wenn die kommunale Wärmeplanung vorliegt.“

Viele Details noch unklar

Nach der Einigung muss nun der Gesetzentwurf geändert werden. Die Ampel strebt an, dass das Gebäudeenergiegesetz noch vor der Sommerpause, die nach dem 7. Juli beginnt, vom Bundestag verabschiedet wird. In der kommenden Woche soll es im Klima- und Energieausschuss des Bundestags eine erneute Expertenanhörung geben. Der Bundestag könnte dann abschließend über den veränderten Entwurf abstimmen.

Im Kern sehen die „Leitplanken“ für viele Hausbesitzer mehr Zeit beim Heizungstausch vor. Das GEG wird eng mit der Wärmeplanung in den Kommunen verknüpft. Das heißt: Die Regeln des GEG gelten erst dann, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Mit dem Gesetz sollen die Kommunen verpflichtet werden, die Potenziale für den Anschluss von Gebäuden an Wärmenetze zu ermitteln. Eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung wird bis spätestens 2028 angestrebt. Der genaue Zeitpunkt ist abhängig von der Größe der Kommune.

Viele Punkte waren bislang noch offen, etwa, wie die geplante staatliche Förderung aussieht und wie Ausnahmeregeln beim Heizungstausch genau gestaltet werden. Den „Leitplanken“ zufolge soll es außerdem eine weitere Modernisierungsumlage geben, mit der Vermieter Kosten an Mieter weitergeben können. Mieter sollen nicht über Gebühr belastet werden, heißt es jedoch in den „Leitplanken“. Details sind noch unklar.

Unklar war bisher auch, was passiert, wenn jemand jetzt eine generell auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizung einbaut, die Kommune aber später gar kein dafür geeignetes Gasnetz plant. Die Koalitionsspitzen hatten nur festgelegt, dass dann „angemessene Übergangsfristen zur Umstellung auf die neue Technologie“ gelten sollen.

Mehr: Wirtschaft ist mit Kompromiss beim Heizungsgesetz zufrieden

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