Wirtschaftsminister Habeck trifft sich heute mit Vertretern der drei Ampelparteien, um das Heizungsgesetz nachzubessern. Änderungen könnte es beim Starttermin und bei künftig noch zugelassenen Heizungen geben.
Die Gesetzespläne zu mehr Klimaschutz in Gebäuden haben in der Ampelkoalition und darüber hinaus in den vergangenen Wochen für reichlich Streit gesorgt. Nun zeigt sich der grüne Wirtschaftsminister bei wichtigen Stellschrauben gesprächsbereit. Robert Habeck will heute Abgeordnete der Ampel aus SPD, Grünen und FDP treffen und Kompromisslinien beim Gebäudeenergiegesetz ausloten.
Habeck hatte zuvor betont, er hoffe, dass die Diskussion nun "eine konstruktive, lösungsorientierte" Richtung einschlägt. Die Zeit drängt, den von der FDP zunächst aufgehaltenen Gesetzesentwurf in den Bundestag zu bringen. Die nächste Sitzungswoche beginnt am 12. Juni. Möglichst noch vor der Sommerpause soll das als Heizungsgesetz bekannt gewordene Gesetz durchs Parlament.
Die Pläne zielen darauf, dass von Anfang 2024 an jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Öko-Energie betrieben werden muss. Alternativ kann auch auf klimaneutral erzeugte Wärme aus einem Wärmenetz umgestellt werden. Der Umstieg soll sozial abgefedert werden, es soll Übergangsfristen und Härtefallregelungen geben.
Kompromiss beim Starttermin möglich
Anpassungen könnte es nun beim Starttermin geben. Statt ab 1. Januar 2024 gleich für alle Gebäude zu gelten, könnte der Beginn zunächst nur für Neubauten greifen. Beim Altbaubestand könnte mehr Zeit eingeräumt werden.
Auch bei den zugelassenen Heizungen gibt es wohl Spielraum, etwa bei der weiteren Nutzung von Holz oder Holzpellets. Die Technologieoffenheit ist eine wichtige Forderung der FDP. Auch der Fernwärme könnte nun noch mehr Bedeutung beigemessen werden, insbesondere in den Städten, wo die Bebauung eng ist.
Nicht zuletzt geht es um eine großzügigere Ausgestaltung der Förderung etwa für einen Heizungsumstieg sowie der Ausnahmen von der Pflicht zum Umstieg. Hier will vor allem die SPD eine klare soziale Komponente.
Betroffen wären laut Bundesregierung allein im kommenden Jahr rund vier Millionen Öl- und Gasheizungsanlagen. Diese Anlagen würden das Alter der gesetzlichen Austauschpflicht von 30 Jahren erreichen. Das geht laut "Augsburger Allgemeine" aus einer Antwort der Bundesregierung auf ein Schreiben der Unionsfraktion hervor. Allerdings müsse nur ein Teil davon wegen zahlreicher Ausnahmen in dem Gesetz tatsächlich ausgetauscht werden, erklärte die Bundesregierung.
Energieverband fordert "substanzielle Verbesserung"
Die Chefin des Energieverbands BDEW, Kerstin Andreae, forderte eine "substanzielle Verbesserung" des Entwurfs. Es sei ein Fehler gewesen, nicht frühzeitig das Gespräch mit den Praktikern zu suchen, sagte Andreae der "Süddeutschen Zeitung". Vor allem die Infrastruktur sei bei den bisherigen Planungen zu wenig mitgedacht worden. So würden Wärmepumpen nicht gleichmäßig über das Jahr betrieben, sondern besonders stark im Winter. Für das Stromnetz sei das eine riesige Herausforderung, warnte Andreae. Auch sei für viele Energieunternehmen unklar, was aus ihrem Gasnetz werde, wenn immer weniger Gas verbraucht werde.
Städtetag will Wärmenetz-Förderung
Beim Deutschen Städtetag hieß es, auch der Aus- und Umbau der kommunalen Wärmenetze müsse gefördert werden. "Es ist gut, dass Minister Habeck jetzt von einer Fernwärmeoffensive spricht. Dafür müssen dann auch die geplanten Förderprogramme noch einmal angepasst werden", sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy der "Rheinischen Post". Neben der individuellen Förderung für Hauseigentümer sollte auch der Aus- und Umbau der kommunalen Wärmenetze gefördert werden.
Wie die Chancen auf eine zeitnahe Einigung stehen, war im Vorfeld der Gespräche schwer zu beurteilen. Auch blieb unklar, ob und wie die Öffentlichkeit informiert werden sollte.
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