Es gibt auch keine sofortige Austauschpflicht bei Bestandsgebäuden. Spätestens bis 2045 soll die Nutzung fossiler Energieträger aber beendet sein. Danach müssen alle Heizungen vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Welche Heizungsformen sind künftig akzeptabel?
Um die 65-Prozent-Vorgabe zu erfüllen, gibt es für Eigentümer künftig verschiedenen Möglichkeiten: Das kann eine Wärmepumpe sein oder der Anschluss an ein Fernwärmenetz. Alte Gas- oder Ölheizungen können aber auch mit Erneuerbaren-Heizungen kombiniert werden. Oder man baut eine Gasheizung ein, die auf Wasserstoff umgestellt werden kann. Der Neubau reiner Öl- oder fossilen Gasheizungen ist dagegen nicht mehr zulässig.
Klassische Ölheizung: künftig nur in Kombination
Klassische Öl- und Gasheizungen sind nur zum Beispiel in Kombination mit einer Wärmepumpe zulässig oder, indem sie mit "grünen Gasen" wie Biomethan betrieben werden - und dabei auf 65 Prozent erneuerbaren Energien kommen.
Defekte Heizungen im Bestand dürfen grundsätzlich repariert und weiterbetrieben werden.
Geht eine Heizung unreparierbar kaputt, können die Eigentümer sie zunächst durch eine Gas- oder Ölheizung ersetzen, müssen dann aber innerhalb von drei Jahren so umrüsten, dass das 65-Prozent-Ziel erreicht wird. Eine Übergangslösungen wäre zum Beispiel auch, in einer Etagenwohnung eine gebrauchte Gastherme einbauen zu lassen.
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