
Ausgangssperre in Köln
Foto: Mika Volkmann / imago imagesDie Spitzen der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben sich Koalitionskreisen zufolge auf Änderungen am Infektionsschutzgesetz geeinigt. Das berichten die Nachrichtenagentur Reuters und die Zeitung »Die Welt« übereinstimmend. Demnach soll die Ausgangssperre nun erst ab 22 Uhr greifen. Bis 24 Uhr soll zudem erlaubt werden, dass Einzelpersonen auch ohne Hund draußen spazieren gehen und joggen.
Gleichzeitig soll der Entwurf der Bundesregierung aber an verschiedenen Stellen verschärft werden, heißt es. Für Kinder im Alter bis 14 Jahren soll Sport in Gruppen weiter möglich sein. Arbeitgeber müssen zwei Coronatests pro Woche bereitstellen. Geimpfte Personen sollen laut der Einigung künftig wie Negativ-Getestete behandelt werden. Alle Regelungen sind erst einmal befristet – bis zum 30. Juni.
Zudem schlagen die Fraktionsspitzen vor, dass die Schulen ab einer Inzidenz von 165 wieder schließen müssen. Dieser Punkt war wie die Ausgangssperren besonders umstritten.
Gesundheitsminister Jens Spahn und der Präsident des Robert Koch-Instituts (RKI), Lothar Wieler, hatten die bisher vorgesehene Grenze von 200 als viel zu hoch bezeichnet. Die Länder hatten allerdings auf ihre Kompetenzen auch in der Bildungspolitik gepocht. Vor allem in Landesregierungen mit Beteiligung von FDP und Freien Wählern wollte man eine weniger strenge Regel.
Während das Robert Koch-Institut einen erneuten Anstieg der Sieben-Tage-Inzidenz meldet, driften die Coronaregeln in den verschiedenen Bundesländern wegen der unterschiedlichen Infektionszahlen immer weiter auseinander.
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In Mecklenburg-Vorpommern gilt seit Montag ein verschärfter Lockdown. Auch Zweitwohnungen von Bürgern außerhalb des Bundeslandes dürfen nicht mehr genutzt werden.
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In Brandenburg gilt seit Montag eine Ausgangssperre.
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Dagegen öffnete Schleswig-Holstein in Modellregionen teilweise wieder in den Bereichen Gastronomie und Tourismus. Hintergrund ist, dass Schleswig-Holstein derzeit das einzige Bundesland mit einer Inzidenz unter 100 ist und mit einem relativ konstanten Wert von 72 deshalb Öffnungsschritte tun kann. Dies wird mit einer Ausweitung der Schnelltests verbunden.
»Click & Meet« bis zu Inzidenz von 150
Der Bund will mit dem neuen Infektionsschutzgesetz dafür sorgen, dass Länder und Landkreise nach bundeseinheitlichen Regeln oberhalb eines Inzidenzwertes von 100 strengere Coronamaßnahmen ergreifen.
Die Regierungsfraktionen einigten sich nach Informationen der Nachrichtenagentur Reuters auch darauf, dass der Einzelhandel bis zu einer Inzidenz von 150 mit dem »Click & Meet«-Verfahren und einer Testpflicht geöffnet bleiben kann. Dies bedeutet eine Verschärfung gegenüber der Praxis in vielen Ländern wie Bayern, wo das Terminshopping mit einem Negativtest derzeit bis zu einer Inzidenz von 200 erlaubt ist. Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte dies zuvor als zu locker kritisiert.
Neu ist zudem, dass die Bundesregierung keine Verordnungen zur Eindämmung der Pandemie am Bundestag vorbei erlassen kann. »Der Bundestag muss zustimmen. Ohne jedwede Vorbehalte oder Bedingungen«, sagte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dirk Wiese. Das sei für seine Fraktion in den Verhandlungen mit der Union der entscheidende Punkt gewesen.
Die alte Fassung des Gesetzentwurfs sah vor, dass die Bundesregierung ermächtigt wird, »zur einheitlichen Festsetzung von Coronamaßnahmen Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen«.
Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD wollen noch am Vormittag in Sonderschalten über die geplanten Änderungen beraten. Am Mittwoch soll das Gesetz in zweiter und dritter Lesung beraten und verabschiedet werden. Dann muss noch der Bundesrat zustimmen, dies soll am Donnerstag geschehen.
Das RKI meldete am Montag 11.437 registrierte Corona-Neuinfektionen. Das sind rund 1800 weniger als am Montag vor einer Woche. Die Sieben-Tage-Inzidenz steigt dennoch auf 165,3 von 162,3 am Vortag. Der Wert gibt an, wie viele Menschen je 100.000 Einwohner sich in den vergangenen sieben Tagen mit dem Coronavirus angesteckt haben. 92 weitere Menschen sind in Verbindung mit dem Coronavirus gestorben. Am Montag fallen die Zahlen der Neuinfektionen und Todesfälle in der Regel niedriger aus, da nicht alle Gesundheitsämter Daten an das RKI übermitteln.
Die regionalen Unterschiede bei den Corona-Fallzahlen sind weiter sehr groß. Mit Thüringen (245,8) und Sachsen (236,5) lagen am Montag zwei Bundesländer über einer Sieben-Tage-Inzidenz von 200. Bayern, Sachsen-Anhalt, Bremen und Nordrhein-Westfalen weisen eine Inzidenz von mehr als 170 auf.
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