Migranten im Mittelmeer auf dem Weg nach Europa Bild: AP
Der CDU-Vorschlag, das individuelle Asylrecht abzuschaffen und Flüchtlinge stattdessen über Kontingente aufzunehmen, stößt auf heftige Kritik. Was genau würde die Idee rechtlich bedeuten – und wie realistisch ist sie?
In einem Beitrag für die F.A.Z. hat der CDU-Politiker Thorsten Frei kürzlich die Abschaffung des individuellen Rechts auf Asyl gefordert. Der Gegenwind war heftig – die Vorwürfe reichten von einer „Beschädigung des Grundgesetzes“ bis hin zum „Populismusfieber“.
Dabei hatte Frei seinen Vorschlag aus Argumenten der Humanität heraus begründet. Seine Rechnung ist – kurz gesagt –, dass das europäische Asylsystem theoretisch einen Schutzrahmen gewähre, der so weit sei, dass ihn niemand einhalten wolle und könne (praktisch hätten allein 35 Millionen Afghanen ein Recht auf Schutz). Daher werde das Recht wieder eingeschränkt, indem man nur Schutz beantragen könne, nachdem man – meist von Schleppern – illegal ins Land gebracht worden sei. Das führe zu einem „Recht des Stärkeren“: Wer „zu alt, zu schwach, zu arm oder zu krank“ sei, bleibe chancenlos, schreibt Frei.
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