Hass gegen Politikerinnen und Politiker ist in Deutschland leider allgegenwärtig. Immer wieder werden Abgeordnete aus allen Lagern Opfer von Anfeindungen und auch gewaltsamen Übergriffen. In einem Fall aber hatte ein grüner Kommunalpolitiker aus Nordrhein-Westfalen Drohungen gegen sich selbst nur vorgetäuscht. Nun muss er eine Geldstrafe von 3600 Euro zahlen.
Gegen die Entscheidung von Anfang Februar legte die Verteidigung zunächst Einspruch ein, der Einspruch wurde heute jedoch zurückgezogen, wie ein Gerichtssprecher sagte. Die Höhe der Geldstrafe ist damit rechtskräftig.
Der Tatvorwurf des Vortäuschens von Straftaten und Verwendens von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen wurde bereits im Februar rechtskräftig festgestellt. Laut Gerichtsangaben hatte der Mann seit Juli 2022 mehrere vermeintlich rechtsextreme Drohungen, die er angeblich erhalten hatte, angezeigt. Diese gab es den Feststellungen der Justiz zufolge jedoch nie – sie waren frei erfunden.
Angebliche »NSU 2.0«-Schmiererei
Wie die Ermittlungen ergaben, täuschte der Mann die Drohungen selbst vor. Unter anderem hatte er der Polizei mehrere Schmierereien an Haus und Auto gemeldet, darunter auch ein spiegelverkehrtes Hakenkreuz mit der Aufschrift »Jude«. Auch in seinem Briefkasten wollte er mehrere Drohungen entdeckt haben. In einem Fall handelte es sich um eine vermeintliche Todesdrohung durch den »NSU 2.0«. Teilweise stellte der Mann demnach Strafanzeige gegen unbekannt.
Der 33-Jährige hatte die Vortäuschung der Bedrohungen laut einer Mitteilung der grünen Ratsfraktion Erkelenz aus dem September 2022 eingestanden und war daraufhin von allen politischen Ämtern zurückgetreten. Auch seine Mitgliedschaft bei den Grünen habe er beendet. Die Fraktion zeigte sich »schockiert« darüber, dass der Mann »Vertrauen in unverantwortlicher Weise aufs Ärgste missbraucht« habe.
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