FAQ
Stand: 31.01.2023 03:02 Uhr
Heute läuft die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ab. Aber noch immer stehen viele Erklärungen aus. Was passiert, wenn Immobilienbesitzer die Frist verpassen? Wie geht es nun weiter? Antworten auf einige Fragen.
Wie viele Eigentümer haben die Grundsteuererklärung abgegeben?
Kurz vor dem Ende der Abgabefrist haben gut zwei Drittel der Immobilienbesitzer ihre Grundsteuererklärung abgegeben. Wie ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums sagte, sind bis zum 29. Januar bundesweit etwa 59,77 Prozent der insgesamt erwarteten Erklärungen elektronisch übermittelt worden.
Zudem seien bundesweit geschätzt etwa 9,09 Prozent der Erklärungen auf einem Papiervordruck eingegangen. Die Quote der eingegangenen Erklärungen liegt demzufolge insgesamt bei mehr als 68 Prozent. Die Abgabefrist endet am heutigen Dienstag.
Was, wenn die Erklärung nicht rechtzeitig eintrifft?
Bei einer ausbleibenden Erklärung können die Finanzämter ein Zwangsgeld androhen - und dann in einem weiteren Schritt festsetzen. Für beides würden die Behörden Fristen setzen. Es ist das letzte Mittel, um den Steuerpflichtigen zur Abgabe der Erklärung zu zwingen. Laut Eigentümerverband Haus & Grund könnten Zwangsgelder von bis zu 25.000 Euro drohen.
Außerdem können die Behörden einen Verspätungszuschlag fordern - beispielsweise 25 Euro pro angefangener Monat der Verspätung. Allerdings wollen die meisten Bundesländer vorerst auf Verspätungszuschlag oder Zwangsgeld verzichten. Die Steuerbehörden haben signalisiert, dass sie zunächst Erinnerungsschreiben versenden.
Wird die Grundsteuererklärung gar nicht abgegeben, schätzt das zuständige Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen. Das wiederum dürfte sich für den Eigentümer überwiegend nachteilig auswirken. "Eine Schätzung des Finanzamts ist bisher noch nie vorteilhaft für Steuerzahler gewesen", sagte Jörg Leine, Steuerexperte bei "Finanztip" dem "Tagesspiegel". Sie bedeute "mehr Grundsteuer als nötig, und das für viele Jahre".
Kann man sich gegen den Bescheid wehren?
Gegen den Grundsteuerbescheid, der aufgrund der Erklärungen der Bürger ergeht, kann Einspruch eingelegt werden - genau wie bei der Einkommenssteuer. Darauf verweist der Bund der Steuerzahler (BdSt). Wer sich gegen die steuerliche Bewertung wehren wolle, müsse bereits gegen diesen Wertbescheid innerhalb eines Monats mit einem Einspruch vorgehen, heißt es dazu. Wird kein Einspruch eingelegt, wird der Bescheid rechtskräftig.
Der Einspruch könne kostenfrei vom Eigentümer selbst beim Finanzamt eingelegt werden. Das Einspruchsschreiben müsse an das zuständige Finanzamt gerichtet werden, klar als Einspruch erkennbar sein und genau bezeichnen, gegen welchen Bescheid Einspruch eingelegt wird. Eine Begründung müsse der Einspruch nicht erhalten. Laut BdSt könne sie zeitnah nachgereicht werden. In der Regel wird das Finanzamt die Begründung innerhalb einer Frist einfordern.
Kosten entstehen erst, wenn es zu einer Klage vor dem Finanzgericht kommt. Das ist dann der Fall, wenn der Einspruch vom Finanzamt zurückgewiesen wurde und der Steuerpflichtige weiter dagegen vorgehen will.
Ab wann wird die neue Grundsteuer fällig?
Die neue Grundsteuer-Berechnung soll von 2025 an gelten. Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Ihnen fließen die Einnahmen aus der Grundsteuer zu. Derzeit sind es laut Bundesfinanzministerium fast 15 Milliarden Euro jährlich.
Die Grundsteuer ist eine jährliche Steuer auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden, doch ein Vermieter kann sie über die Nebenkostenabrechnung auch auf die Mieter umlegen. Bei den meisten Wohnungseigentümern geht es um einige Hundert Euro im Jahr, bei Eigentümern von Häusern dagegen oft um vierstellige Beträge.
Wie hoch wird die Grundsteuer im Ergebnis sein?
Wie viel Grundsteuer die einzelnen Eigentümer ab 2025 tatsächlich zahlen müssen, wird noch eine Weile offenbleiben. Denn das hängt entscheidend von den sogenannten Hebesätzen der Gemeinden ab. Der Grundsteuer-Hebesatz ist ein Faktor, mit dem die Gemeinden die Grundsteuern berechnen und die Einnahmen damit beeinflussen können. Er wird in Prozent angegeben. Gemeinden können den Hebesatz selbstständig heben oder senken.
Daher komme es nun auf die Kommunen an, sagte Florian Köbler, Bundesvorsitzender der Deutschen Steuer-Gewerkschaft. "Ich erinnere in diesem Zusammenhang gerne an die Versprechen der Gemeinden, dass es im Zuge der Grundsteuerreform zu keinen gravierenden Mehrbelastungen für die Bürgerinnen und Bürger kommen soll."
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