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Urteil des Bundesgerichtshofs: Sauter und Nüßlein dürfen Millionenprovisionen aus Maskendeals behalten - DER SPIEGEL

Georg Nüßlein im Bundestag (Archivbild)

Georg Nüßlein im Bundestag (Archivbild)

Foto: Christian Spicker / IMAGO

Georg Nüßlein und Alfred Sauter standen in der Maskenaffäre im Fokus der Ermittler. Nun haben die langjährigen CSU-Abgeordneten vor Gericht einen entscheidenden Sieg errungen: Der Bundesgerichtshof sieht in der Maskenaffäre den Vorwurf der Bestechlichkeit gegen die beiden früheren CSU-Politiker nicht erfüllt. Beschwerden der Generalstaatsanwaltschaft München gegen drei Beschlüsse von Strafsenaten des Oberlandesgerichts München seien verworfen worden, teilte das Gericht in Karlsruhe mit. Eine weitere Anfechtung der Entscheidung sei nun nicht mehr statthaft.

Die langjährigen Abgeordneten Sauter und Nüßlein hatten in der ersten Phase der Coronapandemie beim Ankauf von Masken durch die Bundesregierung und die bayerische Staatsregierung vermittelt – und dafür üppige Provisionen erhalten. Nach Darstellung des BGH hatte eine GmbH, deren Geschäftsführer Nüßlein ist, 660.000 Euro erhalten. Eine Firma, auf die Sauter maßgeblichen Einfluss hat, erhielt sogar mehr als 1,2 Millionen Euro.

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    Das Geld war vorübergehend eingezogen worden, die Betroffenen können aber inzwischen wieder darüber verfügen. Ebenso wurde ein Haftbefehl gegen den Geschäftspartner der beiden Politiker bereits vor längerer Zeit aufgehoben.

    Dass die Fälle den Tatbestand der Bestechlichkeit nicht erfüllten, hatte vor dem Bundesgerichtshof auch das Oberlandesgericht München entschieden. Dafür hätten die Abgeordneten im Parlament selbst tätig werden müssen, hieß es vom BGH. »Allein die Vereinbarung zwischen den Beteiligten, dass sich der Mandatsträger bei außerparlamentarischen Betätigungen auf seinen Status beruft, um im Interesse eines Privatunternehmers Behördenentscheidungen zu beeinflussen, erfüllt dieses Merkmal nicht«, entschied nun der BGH.

    Münchner Richter offenbar mit Gesetzeslage unzufrieden

    Bereits das Oberlandesgericht hatte in seinen Entscheidungen vom November vergangenen Jahres deutlich gemacht, dass Bestechung und Bestechlichkeit auf der Grundlage geltender Gesetze nicht gegeben sind. Der Tatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern setze voraus, »dass einem Abgeordneten ein Vorteil als Gegenleistung für eine Handlung bei der Wahrnehmung seines Mandats zugewendet beziehungsweise versprochen wird«, so das Gericht damals. »Nach dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers macht sich dagegen ein Mandatsträger durch die Annahme von unberechtigten Vermögensvorteilen nicht strafbar, wenn er – wie vorliegend geschehen – lediglich die Autorität seines Mandats oder seine Kontakte nutzt, um Entscheidungen von außerparlamentarischen Stellen, zum Beispiel Behörden und Ministerien, zu beeinflussen.«

    Die Münchner Richter machten keinen Hehl daraus, dass sie offenbar selbst mit der Gesetzeslage unzufrieden sind: Dass sogar »die missbräuchliche Kommerzialisierung des Mandats unter Ausnutzung einer nationalen Notlage von beispielloser Tragweite« nach aktueller Rechtslage straflos bleibe, erscheine kaum vertretbar und stehe in eklatantem Widerspruch zum allgemeinen Rechtsempfinden, so eine Argumentation.

    CSU-Generalsekretär Martin Huber sagte der »Augsburger Allgemeinen«: »Der juristische Freispruch macht die moralische Schuld nicht wett.« Als Abgeordneter dürfe man sich »an einer schweren Notsituation wie der Coronakrise nicht bereichern«. Der bayerische Grünenpolitiker Florian Siekmann sagte: »Die Gesetzeslage steht im krassen Gegensatz zum Gerechtigkeitsempfinden der Menschen. Deutschland braucht ein scharfes Antikorruptionsrecht, damit dem Geldscheffeln mit dem Mandat ein Riegel vorgeschoben werden kann.«

    Nüßlein, der einst für die CSU im Bundestag saß, trat infolge der Affäre aus der CSU aus, der Landtagsabgeordnete Sauter aus der Fraktion. Sauter gab überdies alle Parteiämter ab, insbesondere seine Sitze in CSU-Vorstand und -Präsidium sowie den CSU-Kreisvorsitz Günzburg.

    Spahn übt Kritik im bayerischen Untersuchungsausschuss

    Die politische Aufarbeitung der Massenbeschaffung geht weiter. In Bayern arbeitet ein Untersuchungsausschuss in der Sache. Sauter und Nüßlein haben sich im Ausschuss bislang nicht geäußert. Im Bundestag gibt es keinen Untersuchungsausschuss in der Angelegenheit.

    Der frühere Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte in dem bayerischen Untersuchungsausschuss am vergangenen Freitag harsche Kritik am Vorgehen einzelner Abgeordneter geübt – ohne jedoch Namen zu nennen. 99,9 Prozent der Politiker hätten etwa Hinweise zur Maskenbeschaffung aus patriotischem Verständnis heraus gegeben, sagte Spahn. Einige wenige, die ihm persönlich bekannt seien, hätten aber möglicherweise aus Eigennutz gehandelt. Das ärgere ihn »einfach maßlos«, das sei auch eine »menschliche Enttäuschung«. »Ich finde es einfach schäbig, dass da in der Krise sich bereichert wird.«

    asc/dpa

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