Mieten explodieren. Baupreise gehen durch die Decke. Bezahlbarer Wohnraum ist in vielen Städten knapp. Wenn, wie jetzt, hohe Inflation und stark steigende Energie- und Lebensmittelpreise hinzukommen, ergibt das für viele Haushalte sozialen Sprengstoff.
In dieser Lage lohnt sich eine Besinnung auf die Werte unserer Verfassung. Denn, so lautet Art. 14 GG »Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohl der Allgemeinheit dienen«. Würden sich auf dem Wohnungsmarkt wieder mehr Akteure dem Gemeinwohl verpflichten, dann würde das die soziale Lage im Land entspannen. Deshalb wollen wir genau das politisch auf den Weg bringen: ein neues, am Gemeinwohl orientiertes Segment auf unserem Wohnungsmarkt. Wir wollen Wohnraum schaffen, der nicht der Gewinnerzielung, sondern langfristig dem Allgemeinwohl dient.
Die Idee der neuen Wohngemeinnützigkeit bedeutet, dass Gruppen und Gesellschaften auf der Grundlage sozialer Regeln und mithilfe steuerlicher Anreize Wohnraum neu schaffen beziehungsweise bereits existierenden Wohnraum zur Verfügung stellen, der für breite Schichten der Bevölkerung bezahlbar ist. Das Prinzip der Wohngemeinnützigkeit hat eine lange Tradition in Deutschland, die aber wegen der Skandale um die »Neue Heimat« in den 1980er-Jahren in Verruf geriet und 1990 durch eine schwarz-gelbe Bundesregierung beendet wurde.
Wir wollen nun eine neue Wohngemeinnützigkeit mit hoher Transparenz, Kontrolle und Verlässlichkeit schaffen. Eine Voraussetzung für die Gemeinnützigkeit könnte sein, dass die zur Verfügung gestellten Wohnungen langfristig mindestens zehn Prozent unter der ortsüblichen Vergleichsmiete vermietet und insbesondere denen zur Verfügung gestellt werden, die es auf dem Markt besonders schwer haben: Familien, Alleinerziehende, Studierende, Rentnerinnen und Rentner. Die gemeinnützigen Vermieter sollten sich verpflichten, ihre Rendite auf wenige Prozente zu beschränken und darüber hinausgehende Überschüsse in die neue Wohngemeinnützigkeit zu reinvestieren, um weitere gemeinnützige Bauvorhaben zu fördern. Auch Non-Profit-Ansätze sind vorstellbar.
Gesellschaften und Personen, die sich diesem Ziel rechtsverbindlich verschreiben, werden vom Staat belohnt: Es soll spürbare steuerliche Entlastungen bei der Körperschafts-, Gewerbe-, Grund- und Grunderwerbsteuer geben sowie Reduzierungen bei der Umsatzsteuer. Das bietet Sicherheit für die gemeinwohlorientierten Vermieter und macht den Wechsel ins gemeinwohlorientierte Vermietertum für viele attraktiv. Als weitere Maßnahme sollten gemeinnützige Unternehmen einen bevorzugten Zugang zur Vergabe bundeseigener Grundstücke und Liegenschaften bekommen.
Durch staatliche Unterstützung können wir so kurzfristig, aber auch langfristig wieder zu mehr bezahlbarem Wohnraum kommen. Das ist ein Vorteil gegenüber der sozialen Wohnraumförderung mit ihrer häufig nur 30 Jahre währenden Bindungsfrist. Die Wohngemeinnützigkeit sorgt neben der Förderung von Genossenschaften und sozialem Wohnraum dauerhaft dafür, dass aus einem existenziellen Bedürfnis nach einem eigenen Zuhause – keine quälende Existenzangst wird.
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