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Ehegattensplitting: Wie hoch ist dadurch die Steuerersparnis? - Merkur.de

Eine Hoch­zeit bietet hand­feste Steuer­vorteile. Ganz oben steht das Ehegatten­splitting, über das in der Politik aktuell heftig diskutiert wird.

Im Ampelstreit über die Finanzierung der Kindergrundsicherung sorgt ein Vorstoß der SPD für eine neue Debatte. Die SPD hatte vorgeschlagen, dass statt der im Raum stehenden Pläne zur Herabsetzung der Einkommensgrenze für den Bezug des Elterngeldes das Ehegattensplitting enden solle.

SPD-Chef will Ehegattensplitting abschaffen

So hat SPD-Chef Lars Klingbeil eine schnelle Abschaffung der Steuervorteile durch das Ehegattensplitting für alle neuen Ehen vorgeschlagen. „Damit würden wir dem antiquierten Steuermodell, das die klassische Rollenverteilung zwischen Mann und Frau begünstigt, ein Ende setzen. Und der Staat würde Geld sparen“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland

Mit seinem Vorstoß erzürnt der SPD-Chef nicht nur die CSU. Auch beim Koalitionspartner FDP stößt dies auf scharfe Kritik. Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums erklärte einem Bericht der Tagesschau (Stand: 10. Juli) zufolge nach Klingbeils Vorstoß, dass das Ehegattensplitting in absehbarer Zeit erhalten bleibe. Eine Abschaffung des Verfahrens könne aus der Umsetzung des Koalitionsvertrages nicht abgeleitet werden.

Was bedeutet das Ehegattensplitting?

Worum geht es beim Ehegattensplitting, und was sind die steuerlichen Vorteile? Ehegattensplitting bezeichnet das Verfahren, nach dem Ehepaare und Lebenspartnerschaften besteuert werden, die keine Einzelveranlagung wählen. Dabei wird das gemeinsame Einkommen halbiert, die darauf entfallende Einkommensteuer berechnet und die Steuerschuld anschließend verdoppelt. Das nützt vor allem jenen Paaren, bei denen einer viel und der andere wenig verdient.  

Ein Hochzeitspaar hält sich an der Hand.

Nach der Hochzeit: Die Qual der Wahl bei der Steuer

Grundsätzlich haben Verheiratete zunächst die „Qual der Wahl“, ob sie sich zusammen oder getrennt veranlagen lassen, wie die Lohnsteuerhilfe (Lohi) Bayern ganz allgemein erklärt. Hier komme die Frage auf, welches Steuermodell für Ehepaare günstiger sei. „Neben dem persönlichen Gusto spielt die Einkommensverteilung bei Ehepaaren die entscheidende Rolle“, erklärt Tobias Gerauer, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern. Schnell könnten den Experten zufolge so ein paar hundert Euro pro Jahr mehr drin sein – bei „richtigen Gutverdienern“ könnten es sogar ein paar tausend Euro mehr sein.

Die Lohnsteuerhilfe (Lohi) Bayern erklärt es vereinfacht gesprochen so: „Haben zwei sich Liebende geheiratet, werden sie als unbeschränkt Steuerpflichtige vom Finanzamt gemeinsam veranlagt. Das heißt, sie verschmelzen steuerlich gesehen zu einer Steuerperson.“ Dies geschehe entweder durch Ankreuzen auf der Steuererklärung oder automatisch, wenn kein Kreuz gesetzt wurde. „Der Vorteil liegt darin, dass Ehepaare ihre Steuererklärung gemeinsam erstellen können und somit nicht nur Doppelarbeit, sondern in der Regel auch Steuern einsparen können“, heißt es weiter in der Mitteilung der Lohi.

Das „Zauberwort“ heiße Ehegattensplitting, so die Lohi Bayern: „Es bringt einige Vorteile mit sich und gilt rückwirkend für das ganze Hochzeitsjahr, auch wenn erst Ende Dezember geheiratet wird.“ So kämen für beide Ehegatten die zwei Grundfreibeträge voll zum Tragen, auch wenn ein Gehalt darunter liege. „Der Wow-Effekt: Gemeinsam werden nicht so hohe Steuersätze erreicht, weil der höhere Steuersatz durch den niedrigeren im Mittel gedrückt wird. Schöpft einer von beiden seine Freibeträge, wie den Freistellungsauftrag für Kapitalerträge, nicht aus, kann die Differenz vom anderen Ehepartner genutzt werden.“

Ehegattensplitting: Wie hoch ist die Steuerersparnis?

Wie hoch die Steuerersparnis ist, lässt sich laut Lohi nicht pauschal sagen. Doch der Steuervorteil falle umso höher aus, je größer die Einkommensdifferenz der beiden Partner sei. Die Experten erklären es an einem Beispiel so: „Nehmen wir an, ein Mann hat ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 50.000 Euro und eine Frau von 20.000 Euro. Als unverheiratetes Paar wird die Einkommensteuer für den Einzelnen nach der Grundtabelle berechnet. Der Mann muss 11.343 Euro und die Frau 1.956 Euro an Einkommensteuern abführen. Die summierte Steuerlast beträgt folglich 13.299 Euro.“

Sind die beiden miteinander verheiratet und lassen sich zusammen veranlagen, werde für die Einkommensteuer die Splittingtabelle herangezogen: „Dabei wird beider Einkommen erst addiert (macht zusammen 70.000 Euro) und dann halbiert sozusagen wieder aufgesplittet“, erklärt die Lohi. „Von diesen 35.000 Euro wird die Steuer berechnet. Sie beträgt 6.216 Euro pro Person. Mal zwei macht das eine Steuerlast von 12.432 Euro für das Paar aus.“ Mit dem Ehegattensplitting würden in diesem Beispiel also 867 Euro weniger an Steuern anfallen. Verdiene die Ehefrau im Beispiel nur 15.000 Euro im Jahr, steige der Steuervorteil auf 1.187 Euro an.

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Alle Jahre wieder eine neue Wahl

Grundsätzlich steht es Ehegatten frei, ob sie sich zusammen oder einzeln veranlagen lassen. „Dies ist unabhängig von der Wahl der Steuerklassenkombination“, wie die Lohi erklärt. Was im Einzelfall vorteilhafter ist, sollte man vorher gründlich durchrechnen. Die Entscheidung, welche Veranlagungsart gewählt wird, müsse jedes Jahr von Neuem getroffen werden, erklärt die Lohi weiter. Werde nichts angekreuzt, nehme das Finanzamt standardmäßig die gemeinsame Veranlagung und nicht die günstigere Variante an.

„Allerdings sollte man die Entscheidung nicht dem Finanzamt überlassen“, so der Hinweis der Steuerexperten. In zahlreichen Fällen würden Eheleute mit einer Einzelveranlagung „besser fahren“. „Bei einer hohen Abfindung, beim Bezug von Entgeltersatzleistungen oder hohen Krankheitskosten eines Ehepartners sollte die einzelne Veranlagung beispielsweise in Erwägung gezogen werden“, heißt es in der Mitteilung. Bei einer gemeinsamen Veranlagung falle der Steuerbonus hingegen umso höher aus, je größer das Einkommensgefälle zwischen den Partnern sei. „Im Fall eines Alleinverdieners ist das Ehegattensplitting also ideal.“

Von der EU-Kommission und der OECD wurde Deutschland öfter für das Ehegattensplitting kritisiert – mit dem Argument, dass es Frauen vom Arbeitsmarkt fernhalte.

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