Der frühere Bundeskanzler Gerhard Schröder gemeinsam mit seiner Frau So-yeon Schröder-Kim bei einer Veranstaltung in Karlsruhe am 27. April Bild: dpa
Am Donnerstag verhandelt das Verwaltungsgericht Berlin darüber, ob Ex-Bundeskanzler Schröder Anspruch auf ein vom Staat finanziertes Büro hat. Seine juristischen Argumente sind nicht überzeugend. Ein Gastbeitrag.
Im Mai 2022 fasste der Haushaltsausschuss des Bundestages einen Maßgabebeschluss, der die Ausstattung von Gerhard Schröders „Altkanzlerbüro“ betrifft. Laut diesem Beschluss soll das bisherige Büropersonal neue Aufgaben wahrnehmen, und die Stellen sollen nicht nachbesetzt werden.
Der Altkanzler möchte dies nicht hinnehmen. Im August 2022 erhob er Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Ziel ist, das „Ruhendstellen“ seines Büros rückgängig zu machen. Zugleich ließ er durch seine Anwälte verlautbaren, der Beschluss des Haushaltsausschusses sei klar rechtswidrig, da der Ausschuss Schröder nicht angehört habe – auch für einen Verweis auf Schröders Menschenwürde war man sich nicht zu schade.
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