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Boris Rhein: Hessen erwägt Klage gegen Länderfinanzausgleich - WELT

Hessens Ministerpräsident Boris Rhein fordert eine Neugestaltung des Finanzkraftausgleichs der Länder und zieht auch eine Klage dagegen in Betracht. „Ich halte es für dringend notwendig, dass wir den Länderfinanzausgleich auf die Tagesordnung setzen und die Frage der Gerechtigkeit diskutieren“, sagte der CDU-Politiker am Montag dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). „Wenige Länder zahlen, viele kassieren“, sagte Rhein. Das sei kein ausgewogenes Verhältnis. „Wenn die Verhandlungen scheitern, ist die Klage immer noch eine Option“, sagte Rhein.

Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) hatte am Donnerstag angekündigt, dass die Staatsregierung eine mögliche Klage vor dem Bundesverfassungsgericht bereits vorbereite. Nach Schätzungen des bayerischen Finanzministeriums betrug das Gesamtvolumen des Finanzkraftausgleichs im vergangenen Jahr rund 18,5 Milliarden Euro – diese Summe wurde also zwischen finanzstarken und finanzschwächeren Ländern umverteilt. Die drei südlichen Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg und Hessen sind die größten Geber in dem System.

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Bayern hatte – zusammen mit Hessen – im Jahr 2013 schon einmal gegen den damaligen Länderfinanzausgleich geklagt. Die beiden Länder zogen ihre Klage nach einer Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern aber dann 2017 zurück.

Auch bei den Kosten für Flüchtlinge forderte Rhein weitere Verhandlungen. „Wir haben im Spätherbst 2022 eine pauschale Summe mit dem Bund ausgehandelt. Wir sehen aber jetzt, dass wir eine Spitzabrechnung aller flüchtlingsbezogenen Kosten mit dem Bund benötigen.“

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Der Bund hatte im November angekündigt, für 2023 1,5 Milliarden Euro für die Aufnahme von Flüchtlingen aus der von Russland angegriffenen Ukraine bereitzustellen. Für Menschen aus anderen Ländern wurde eine jährliche Pauschale von 1,25 Milliarden Euro angekündigt. Aus Sicht von Rhein ist das zu wenig: „Wir erleben ein derartiges Zuzugsgeschehen, dass die Pauschale nicht ausreichen wird. Das muss der Bundeskanzler einsehen“.

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