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Ampel und Union einigen sich bei Sondervermögen für Bundeswehr - DER SPIEGEL

Die Regierungskoalition und die Union haben sich auf das geplante 100-Milliarden-Euro-Sondervermögen für die Bundeswehr verständigt. Die Gespräche über eine Grundgesetzänderung waren erfolgreich, teilten beide Seiten mit.
Bundestag in Berlin: Das schuldenfinanzierte Sondervermögen soll im Grundgesetz verankert werden

Bundestag in Berlin: Das schuldenfinanzierte Sondervermögen soll im Grundgesetz verankert werden

Foto: IMAGO/Political-Moments

Die Bundesregierung hat sich mit der oppositionellen CDU/CSU-Fraktion auf die Schaffung eines Sonderfonds von 100 Milliarden Euro für eine bessere Ausstattung der Bundeswehr verständigt. Die Gespräche seien »heute Abend erfolgreich beendet« worden, teilten die Vertreter von SPD, Grünen und FDP sowie der Union am Sonntagabend über das Bundesfinanzministerium mit. Gemeinsam mit der Union verfügt die Ampel-Koalition über die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit, um das schuldenfinanzierte Sondervermögen im Grundgesetz zu verankern.

Kanzler Olaf Scholz (SPD) hatte den Milliardenfonds drei Tage nach dem russischen Angriff auf die Ukraine angekündigt. Mit dem Geld soll über mehrere Jahre der reguläre Verteidigungshaushalt von rund 50 Milliarden Euro aufgestockt werden. Damit soll Deutschland das Nato-Ziel erfüllen, jährlich zwei Prozent der Wirtschaftsleistung für Verteidigung aufzuwenden. Das wären derzeit etwa 70 Milliarden Euro.

Die genaue Verwendung des Geldes war strittig

Unverzüglich und noch vor der parlamentarischen Sommerpause werde eine Initiative zur Beschleunigung der Beschaffung auf den Weg gebracht. Der Wirtschaftsplan mit den konkreten Beschaffungsvorhaben werde mit dem vereinbarten Gesetz beschlossen. Ein beratendes Gremium des Haushaltsausschusses werde dies begleiten. Außerdem werde die Regierung eine Strategie zur Stärkung der Sicherheit im Cyber- und Informationsraum vorlegen. »Notwendige Maßnahmen zur Cybersicherheit, Zivilschutz sowie zur Ertüchtigung und Stabilisierung von Partnern werden aus dem Bundeshaushalt finanziert.«

Als ein zentraler Knackpunkt hatte sich die genaue Verwendung des Geldes erwiesen. Die Union wollte klargestellt haben, dass das Sondervermögen ausschließlich für die Bundeswehr verwendet wird. Die Grünen wollten, dass mit den 100 Milliarden Euro auch Cyberabwehr sowie Unterstützung für Partnerstaaten finanziert werden. Mit der Verankerung im Grundgesetz wird der Milliardenfonds von der Schuldenbremse ausgenommen. Der Fonds soll sich allein über neue Kredite finanzieren.

»Zwei-Prozent-Ziel nicht in jedem Jahr gleichermaßen erreichen«

Bereits im Vorfeld verlautete aus den Regierungsfraktionen, dass die Einhaltung des Zwei-Prozent-Ziels – anders als das Sondervermögen – wohl nicht im Grundgesetz verankert werden solle. Der Hauptgrund sei, dass das Bruttoinlandsprodukt bei der Haushaltsfestsetzung noch gar nicht bekannt sei und eine Verletzung des Grundgesetzes vermieden werden solle. Das Statistische Bundesamt teilt das Ergebnis von Berechnungen zum BIP rund 15 Tage nach Ablauf eines Jahres mit.

SPD-Chefin Saskia Esken sagte der »Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung«: »Wir werden das Zwei-Prozent-Ziel nicht in jedem Jahr gleichermaßen erreichen.« Wenn man heute Großgerät bestelle, bekomme man das erst in drei oder vier Jahren. »Möglicherweise sind die Summen in den ersten zwei Jahren nicht so hoch, und dann kommt ein Jahr, in dem sehr viel notwendig wird.«

wal/jso/Reuters/dpa

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