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Merz fordert Aussetzung der Impfpflicht für Pflegekräfte - FAZ - Frankfurter Allgemeine Zeitung

Die Unionsparteien vollziehen eine Kehrtwende bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht: CDU-Chef Friedrich Merz forderte die Bundesregierung am Montag in Saarbrücken auf, die für den 15. März geplante Einführung der Impfpflicht für Pflegekräfte auszusetzen. Dies sei die „ganz einhellige“ Meinung von Vorstand und Präsidium der CDU, auch die Fraktionsvorsitzenden der Unionsparteien in den Landtagen hätten sich dieser Forderung „ohne Ausnahme“ angeschlossen. Im Dezember hatte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Bundestag der Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht noch zugestimmt.

Merz warf der Bundesregierung vor, die Voraussetzungen für den Vollzug der Impfpflicht Mitte März nicht geschaffen zu haben. „Die Bundesregierung lässt die Einrichtungen und die Beschäftigten mit den Folgen dieser Impfpflicht allein“, sagte der CDU-Chef. Den Einrichtungen in vielen Ländern drohten massive Personalverluste. Die Impfpflicht „stößt die Einrichtungen ins Chaos“.

„So wie es ist, kann es nicht bleiben“

Merz verwies auf NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU), der in den Parteigremien von „unüberwindbaren Schwierigkeiten in den Einrichtungen“ bei der Umsetzung der Impfpflicht berichtet habe. „Wir sehen einen massiven Personalabgang dort“, sagte Merz.

Die Unionsfraktion habe der Vorlage im Dezember zugestimmt „in der Annahme, dass die Probleme gelöst werden können“, sagte Merz. „Wir müssen noch einmal neu nachdenken, wie wir mit dem Thema Impfpflicht umgehen“, sagte er. „So wie es ist, kann es nicht bleiben.“

Ausdrücklich unterstützten Merz und die Unionsfraktionschefs der Länder das Vorhaben von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU), die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Pflegekräfte vorerst nicht umsetzen. „Wir sind derselben Meinung“, sagte Merz.

Söder hatte angekündigt, für den Vollzug der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, die Mitte März in Kraft treten soll, „großzügigste Übergangsregelungen“ gelten zu lassen. Eine Umsetzung zum 15. März sehe er nach intensiven Gesprächen mit Trägern und Kommunen nicht, so der CSU-Vorsitzende im Anschluss an eine Vorstandssitzung seiner Partei in München. Er sprach von einer „De-facto-Aussetzung des Vollzugs“. Um wie viele Monate, das werde man sehen. Genaueres werde Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) in dieser Woche vorstellen. Die Entscheidung stößt auf Kritik. So sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Montag in Berlin, das beschlossene Gesetz müsse ernst genommen werden. 

Die partielle Impfpflicht sei „kein wirksames Mittel“, um die Omikronwelle zu dämpfen oder zu stoppen, argumentierte derweil Söder. Sie könne aber dazu führen, dass die personelle Lage in Krankenhäusern oder Alten- und Pflegeheimen deutlich verschlechtert werde, wenn Pflegekräfte kündigten. Diese Gefahr sieht Söder vor allem bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, nicht so sehr bei der allgemeinen, für die er weiterhin ist. 

Söder hatte bereits im Interview mit der F.A.S. gefordert, eine Verschiebung der partiellen Impfpflicht prüfen zu lassen. „Denn sonst droht allein durch das Abwandern von Pflegekräften wegen der Impfpflicht eine Überlastung des Gesundheitssystems.“

Ruf nach einheitlicher Linie in der Politik

Die Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Petra Grimm-Benne (SPD), pocht unterdessen auf einen einheitlichen Weg bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. „Wer jetzt die gemeinsam beschlossene Impfpflicht in Frage stellt, setzt die Glaubwürdigkeit von Politik aufs Spiel“, sagte die sachsen-anhaltische Ministerin am Montag den Zeitungen der Funke-Mediengruppe und der Deutschen Presse-Agentur.

Grimm-Benne sagte: „In der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) haben sich alle Länder – das heißt auch Bayern - für eine einheitliche Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ausgesprochen.“ Ziel sei es, Pflegebedürftige und weitere vulnerable Gruppen bestmöglich vor einer Corona-Infektion zu schützen. Eine Impfung gegen Covid-19 sei eine der wichtigsten Schutzmaßnahmen. „Eine Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht würde unseren GMK-Beschluss konterkarieren“, so Grimm-Benne. „Wir werden das Gesetz zum 16. März realisieren.“

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