Hamburg – Nächster Hammer im Drama um die Kinder von Christina Block (48, „Block House“). Nach BILD-Informationen gibt es jetzt einen europäischen Haftbefehl gegen die Steakhaus-Erbin!
Den sollen die dänischen Behörden ausgestellt haben, nachdem acht Männer am Silvesterabend im dänischen Gravenstein Blocks Ex-Mann Stephan Hensel (49) angegriffen und niedergeschlagen hatten. Sie zerrten die gemeinsamen Kinder Klara (13) und Theodor (10) in zwei Mietwagen und rasten nach Deutschland.
Der europaweite Haftbefehl wurde nach BILD-Informationen an das Hamburger Landeskriminalamt geschickt. Die Staatsanwaltschaft soll ihn in einen sogenannten „Aufenthaltsbeschluss“ umgewandelt haben. Das bedeutet, dass sie den Behörden immer ihren Aufenthaltsort mitteilen muss.
Oberstaatsanwältin Mia Sperling-Karstens zu BILD: „Wir äußern uns zum Sachverhalt derzeit nicht, die Prüfung des Gesamtsachverhalts dauert an.“
Das Drama um die Kinder
► Stephan Hensel hatte drei der vier gemeinsamen Kinder nach einem Besuch 2021 nicht mehr herausgegeben. Tochter Johanna (18) lebt angeblich freiwillig bei dem Vater, Greta (15) bei der Mutter in Hamburg.
Der Streit ums Sorgerecht schwelt seit zehn Jahren. Auch als das Hamburger Oberlandesgericht Christina Block im Oktober 2021 das sogenannte Aufenthaltsbestimmungsrecht zuspricht, behält Hensel die Kinder in Dänemark. Von den dortigen Behörden hat er Rückendeckung, die wollen keinen Druck auf den Vater ausüben, das Urteil aus Deutschland nicht vollstrecken.
In der Nacht zum Mittwoch kamen Christina Block, Klara und Theodor in einem grauen VW Tiguan mit verdunkelten Scheiben in der Villa der Steakhaus-Erbin in Hamburg an.
In dem Anwesen lebt Block mit ihrem Lebensgefährten, TV-Legende Gerhard Delling (64). Es wird rund um die Uhr von bewaffneten Personenschützen bewacht.
Was bedeutet der Haftbefehl?
Ein europäischer Haftbefehl soll die Auslieferung von Straftätern oder Verdächtigen erleichtern. Das Land, das ausliefern soll – in diesem Fall Deutschland – darf dabei die Rechtmäßigkeit des Haftbefehls grundsätzlich nicht nachprüfen.
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