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HU: Wie lange darf ich meinen TÜV-Termin überziehen? - Rheinische Post

Wer mit einer grünen TÜV-Plakette unterwegs ist, sollte sich 2024 auf die obligatorische Hauptuntersuchung (HU) vorbereiten – daran führt kein Weg vorbei. Denn seit dem 1. Dezember 1951 ist die HU in Deutschland für alle am Straßenverkehr teilnehmenden Kraftfahrzeuge Pflicht. Seither hat sich die Zahl der Autos, Motorräder und Co. auf den Straßen enorm erhöht – und mit ihr auch die Irrtümer rund um die HU. Heinz Willi van de Loo, Leiter der TÜV-Nord Station Kleve, räumt mit den hartnäckigsten Mythen und Missverständnissen auf.

Mythos 1: Eine bestandene HU sichert zwei Jahre sorgenfreie Fahrt

Besteht ein Fahrzeug die Hauptuntersuchung, hat es eine wichtige Prüfung gemeistert und zeigt in puncto Sicherheit und Umweltverträglichkeit keinerlei Schwächen. Doch hierbei handelt es sich lediglich um eine Momentaufnahme und selbst die erfahrensten Prüfer können keine Vorhersagen über die Haltbarkeit der kontrollierten Teile treffen. Um bis zur nächsten HU eine sorgenfreie Fahrt zu genießen, hält man am besten die vorgegebenen Inspektionsintervalle ein. Bei ungewöhnlichen Geräuschen ist der Weg zur Werkstatt unausweichlich, damit das Fahrzeug in Bestform bleibt und für alle Fahrten gerüstet ist.

Mythos 2: Der HU-Termin kann problemlos überzogen werden

Frisch vom Band gelaufene Fahrzeuge zur Personenbeförderung müssen in der Regel das erste Mal nach drei Jahren beim TÜV antreten, danach alle zwei Jahre. Diese Intervalle sind gesetzlich verankert, da sie die allgemeine Verkehrssicherheit und den Umweltschutz betreffen. So zieht eine versäumte Frist ab dem zweiten Monat ein Bußgeld nach sich. Lässt man mehr als acht Monate verstreichen, wird zudem ein Strafpunkt in Flensburg vermerkt. Sollte es zu einem Unfall kommen, ist sogar der Versicherungsschutz gefährdet. Die TÜV-Sachverständigen melden es aber nicht den Behörden, wenn überzogen wurde. Ab dem dritten Verzugsmonat muss allerdings eine erweiterte HU durchgeführt werden, die aktuell 20 Prozent mehr kostet.

Mythos 3: Die Prüfer entscheiden eigenständig über die Mängel

Die Sachverständigen halten sich an die HU-Richtlinie, die einen Rahmen von rund 150 Prüfpunkten festlegt. Die Entscheidungen über das Bestehen oder Scheitern der Hauptuntersuchung sind also nicht dem Zufall oder persönlichen Einschätzungen überlassen, sondern folgen diesen gesetzlichen Vorgaben.

Mythos 4: Kleine Mängel führen nicht zum Durchfallen bei der HU

Jeder Mangel, egal wie klein, kann dazu führen, dass die Plakette nicht erteilt wird. Selbst etwas Unscheinbares wie eine defekte Glühlampe macht in manchen Fällen den Unterschied zwischen Bestehen und Scheitern aus.

Mythos 5: Geringe Mängel kann man nach bestandener HU ignorieren

Es ist zwar möglich, eine neue Plakette bei kleineren ( natürlich geringen) Mängeln zu erhalten. Die Prüfer müssen aber im Gespräch die Bereitschaft der Halters zur Verbesserung dieser Makel erkennen und vermerken sie sorgfältig im Prüfbericht. Werden sie nicht zeitnah behoben, droht bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarngeld.

Mythos 6: Die HU kann man nur im eigenen Bundesland machen lassen

Die Annahme, dass die Hauptuntersuchung ausschließlich im Bundesland des Erstwohnsitzes oder am Zulassungsort des Fahrzeugs gemacht werden kann, stimmt nicht. Die HU ist eine bundesweit anerkannte Prüfung, deren Standards gesetzlich geregelt sind und somit überall in Deutschland nach den gleichen Kriterien durchgeführt wird.

Mythos 7: Die Kosten für die Hauptuntersuchung sind überall gleich

In Deutschland hängen die Preise für die Hauptuntersuchung (HU) von verschiedenen Faktoren ab und sind bundesweit nicht einheitlich. Die Kosten variieren je nach Fahrzeugart und zulässiger Gesamtmasse. Auch gibt es Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern. Und innerhalb eines Bundeslandes können die Preise je nach Prüforganisation ebenfalls abweichen. Darüber hinaus entfällt unter anderem für Elektrofahrzeuge, Diesel mit Erstzulassung vor 1977 und Benziner mit Erstzulassung vor dem 1. Juli 1969 die Abgasuntersuchung, die seit dem 1. Januar 2010 fester Bestandteil der HU ist. Somit reduzieren sich für diese Fahrzeuge die Gesamtkosten der HU.

Mythos 8: Nach überzogener HU-Frist wird die Plakette rückdatiert

Seit 2012 ist eine Rückdatierung der TÜV-Plakette nicht mehr möglich. Auch wenn der ursprüngliche Termin für die Hauptuntersuchung versäumt wurde, beginnt der neue Zwei-Jahres-Zyklus erst ab dem Tag der tatsächlichen Prüfung.

Mythos 9: Ohne gültige Plakette erlischt der Versicherungsschutz

In der Regel bleibt der Versicherungsschutz auch bei einem Auto ohne gültige Plakette bestehen. Bei einem Unfall wird jedoch seitens der Versicherung geprüft, ob eventuell grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Sollte ein Defekt, der durch eine fristgerechte HU hätte behoben werden können, zu dem Unfall geführt haben, kann die oder der Unfallverursachende in Regress genommen werden. Zum Nachweis ist jedoch ein Gutachten erforderlich.

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