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Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin: Für die AfD steht die Terror-Verdächtigte Malsack-Winkemann auf der Liste - Tagesspiegel

Zu den Verdächtigen, die bei der bundesweiten Razzia gegen die sogenannte Reichsbürgerszene festgenommen wurden, gehörte auch die Berliner Richterin und frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann.

© Imago/Florian Gaertner

Gegen die frühere Bundestagsabgeordnete wurde kürzlich Anklage erhoben, mit anderen soll sie einen Umsturz geplant haben. Trotzdem wird sie rein formell wieder AfD-Kandidatin sein.

Bei der Wiederholung der Bundestagswahl in einigen Berliner Wahlbezirken im Februar 2024 werden wie bereits bei der Wiederholungswahl zum Abgeordnetenhaus die gleichen Kandidatenlisten wie 2021 gelten. Bei der AfD führt dies dazu, dass rein formell erneut die ehemalige Berliner Richterin und Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann als Kandidatin antritt. Sie steht auf Platz fünf der Landesliste der Berliner AfD. Am Dienstag hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass in einem Teil der Berliner Wahlbezirke die Wahl zum Deutschen Bundestag wiederholt werden muss.

Malsack-Winkemann befindet sich derzeit in Haft, erst vor wenigen Tagen hat die Bundesanwaltschaft gegen sie und 26 andere Tatverdächtige Anklage erhoben. Im Dezember 2022 hatte es eine großangelegte Anti-Terror-Razzia gegen sogenannte Reichsbürger gegeben, zu denen Malsack-Winkemann gehören soll. Ihr wird die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Zudem soll sie mit ihren Mitstreitern einen Umsturz des demokratischen Systems geplant haben.

Wir haben alles versucht, aber es gibt keine rechtliche Möglichkeit, Frau Malsack-Winkemann von der Landesliste zu streichen.

Kristin Brinker, Landesvorsitzende der AfD in Berlin

Mit Blick auf die formale Kandidatur zur Wiederholungswahl sagte die AfD-Landesvorsitzende Kristin Brinker dem Tagesspiegel: „Wir haben alles versucht, aber es gibt keine rechtliche Möglichkeit, Frau Malsack-Winkemann von der Landesliste zu streichen.“

Tatsächlich können laut Landeswahlleitung nur Personen von der Liste gestrichen werden, die in der Zwischenzeit verstorben sind oder denen die Wählbarkeit aberkannt wurde. Dies ist bei Malsack-Winkemann nicht der Fall. Es ist allerdings nicht damit zu rechnen, dass Malsack-Winkemann mit der Wiederholungswahl über die Landesliste einziehen könnte.

2021 zogen die Kandidaten, die auf Platz eins bis drei der Landesliste standen, für die AfD in den Bundestag. Schon ein weiteres Mandat wäre eine große Überraschung. Dass der fünfte Listenplatz mit Malsack-Winkemann zum Zuge kommt, gilt demnach als unwahrscheinlich.

Malsack-Winkemann hatte von 2017 bis 2021 für die AfD im Bundestag gesessen, zuvor war sie in Berlin als Richterin tätig. Im vergangenen März hat das Verwaltungsgericht Berlin die zu diesem Zeitpunkt bereits inhaftierte Malsack-Winkemann des Dienstes enthoben.

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