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Gesetzliche Regelung zur Sterbehilfe im Bundestag gescheitert - BR24

Der Versuch einer gesetzlichen Neuregelung der Sterbehilfe ist im Bundestag gescheitert. In namentlichen Abstimmungen verfehlten beide vorliegenden Gesetzentwürfe am Donnerstag im Plenum des Bundestags die Mehrheit. Damit bleibt es bei der bisherigen Lage: Der assistierte Suizid bleibt legal, seit das Bundesverfassungsgericht vor drei Jahren ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben formulierte. Ein Gesetz, das dafür verbindliche Regelungen für das Sterbehilfe-Verfahren vorschreibt, wird es aber weiter nicht geben.

Zugang zu todbringenden Medikamenten gefordert

Den Abgeordneten lagen zwei Gesetzentwürfe zur Abstimmung vor: Sie sollten festschreiben, unter welchen Umständen Sterbewillige Zugang zu todbringenden Medikamenten bekommen und unter welchen Bedingungen andere Menschen straflos Hilfe bei dem geplanten Suizid leisten können. Die Entwürfe unterschieden sich in der Höhe der Hürden, die dafür genommen werden sollten.

Der Entwurf von der Abgeordnetengruppe um den SPD-Abgeordneten Lars Castellucci, der dafür strengere Regelungen vorsah, kam auf 304 Ja-Stimmen. Die Zahl der Nein-Stimmen lag mit 363 allerdings deutlich höher. Die Vorlage der Gruppe um die FDP-Abgeordnete Katrin Helling-Plahr wurde von 287 Abgeordneten unterstützt und von 375 Abgeordneten abgelehnt.

Nachdenkliche Debatte im Plenum

Den Abstimmungen war eine nachdenkliche Debatte im Plenum vorangegangen, in denen Abgeordnete ohne Fraktionszwang für ihre jeweils präferierten Anträge warben. "Jeder Mensch hat ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben und ein Recht darauf, hierbei Hilfe zu erhalten", sagte die FDP-Abgeordnete Helling-Plahr. "Einen gegen die Autonomie gerichteten Lebensschutz darf es nicht geben", sagte sie.

Der SPD-Abgeordnete Castellucci warb für stärkere Einschränkungen. "Lassen Sie uns den begleiteten Suizid ermöglichen, aber nicht fördern", sagte Castellucci in der Debatte. Der Schwerpunkt müsse auf Suizidprävention liegen: "Wir müssen bessere sozial- und gesundheitspolitische Antworten geben und nicht einfach einen Wegweiser zum assistierten Suizid", sagte er.

Reaktion auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Hintergrund für die Initiativen war ein wegweisendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020, das ein seit 2015 bestehendes Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe im Strafgesetzbuch gekippt hatte - weil es das Recht des Einzelnen auf selbstbestimmtes Sterben verletzte. Und zwar unabhängig von Alter, Krankheit oder individueller Begründung. "Geschäftsmäßig" hat dabei nichts mit Geld zu tun, sondern bedeutet "auf Wiederholung angelegt". Das Urteil stieß eine Tür für organisierte Angebote auf - aber ausdrücklich mit der Möglichkeit zur Regulierung. Diese Möglichkeit nutzte der Bundestag nun nicht.

Patientenschützer begrüßen das Nein

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hat das Nein des Bundestags zu zwei Gesetzes-Initiativen zur Sterbehilfe begrüßt. "So wird Deutschland vor einem ethischen Dilemma bewahrt", sagte Vorstand Eugen Brysch am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. Jetzt dürften sich die Abgeordneten aber keine weiteren Jahre Zeit lassen, um ein wirksames Suizid-Präventionsgesetz zu verabschieden. Kommen müsse unter anderem ein Rechtsanspruch auf kurzfristige Sprechstunden, Behandlungsplätze und aufsuchende Therapieangebote, forderte Brysch.

Auch der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, begrüßte es als "richtig", dass der Bundestag noch keine Entscheidung getroffen hat. "Nun haben wir Zeit für die noch nicht ausreichend geführte gesamtgesellschaftliche Debatte", erklärte Reinhardt.

Kirchen und Sozialverbände reagieren mit Bedauern

Kirchen und Sozialverbände haben hingegen mit Bedauern auf das Scheitern einer Sterbehilfe-Regelung im Bundestag reagiert. "Einer gesetzlichen Regelung der Suizidassistenz bedarf es nach unserer Auffassung weiterhin", erklärte die Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Annette Kurschus, am Donnerstag in Berlin. Sie rief die Abgeordneten auf, im kommenden Jahr einen neuen Entwurf vorzulegen, der Aussicht habe auf die "überzeugende Mehrheit, die es für ein derart sensibles Thema braucht".

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, bedauerte ausdrücklich, dass der Gesetzentwurf der Gruppe um den SPD-Abgeordneten Lars Castellucci keine Mehrheit gefunden hat. "Dieser Gesetzentwurf hätte mit seinem Schutzkonzept dazu beitragen können, dass der assistierte Suizid in Deutschland nicht zur gesellschaftlichen Normalität am Lebensende wird", erklärte er. "Ich betone, dass es eines derartigen ausbalancierten gesetzlichen Schutzkonzepts dringend bedarf."

Schuster: "Gesetzliche Leerstelle"

Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, bedauert die Entscheidung hingegen. "Die ausgebliebene gesetzliche Neuregelung erfordert nun eine gesamtgesellschaftliche Auseinandersetzung, bei der verstärkt auch die Religionsgemeinschaften gefordert sind und eingebunden werden müssen", erklärte Schuster, der dem Deutschen Ethikrat angehört, am Donnerstag in Berlin. Dass eine gesetzliche Neuregelung am selben Tag ausgeblieben sei und nun eine "gesetzliche Leerstelle" drohe, sei kein gutes Ergebnis.

Die ethischen Herausforderungen eines assistierten Suizids seien anscheinend nicht ausreichend genug geklärt worden. Die ausgebliebene gesetzliche Neuregelung erfordere nun eine gesamtgesellschaftliche Auseinandersetzung, bei der verstärkt auch die Religionsgemeinschaften gefordert seien und eingebunden werden müssten, erklärte Schuster. "Eine säkulare Gesellschaft kann sich natürlich ihre Regeln ohne eine Einbindung religiöser Gruppen geben. Gerade in solch ethischen Fragen ist diese Einbindung aber geboten und scheint notwendiger denn je."

Caritas fordert ein neues Gesetzgebungsverfahren

"Es ist unerlässlich, dass die Anstrengungen zur Regulierung im nächsten Jahr wieder aufgegriffen werden", erklärte Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa am Donnerstag in Berlin. Es sei bedauerlich, dass auch drei Jahre nach dem entsprechenden Auftrag des Bundesverfassungsgerichts weiterhin keine Entscheidung über einen gesetzlichen Rahmen getroffen worden sei.

Mit Material der Agenturen afp, dpa, epd und kna.

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