Das zähe Ringen hat ein Ende: Bund und Länder haben sich auf Eckpunkte für eine Krankenhausreform verständigt. Bundesgesundheitsminister Lauterbach sprach von einer "Revolution".
Nach monatelangem Ringen haben sich Bund und Länder auf Eckpunkte für die Krankenhausreform geeinigt. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sprach nach einem Treffen mit seinen Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern in Berlin von einer "Revolution". Von den 16 Ländern hätten 14 dafür gestimmt, so Lauterbach. Bayern stimmte dagegen, Schleswig-Holstein enthielt sich.
Über den Sommer werde eine gemeinsame Bund-Länder-Gruppe einen konkreten Gesetzentwurf erarbeiten. Daran werden Lauterbach zufolge auch Hamburg, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen mitarbeiten. Das Gesetz soll zum 1. Januar in Kraft treten.
Abkehr von Fallpauschalen
Die bisherigen Fallpauschalen für Krankenhäuser sollen demnach durch Vorhaltepauschalen für Leistungen ersetzt werden. 60 Prozent der Vergütungen sollen Kliniken dafür erhalten, dass sie bestimmte Leistungen anbieten, unabhängig davon, ob diese tatsächlich abgerufen werden. Das nehme den ökonomischen Druck von den Kliniken und erlaube eine Entbürokratisierung, sagte Lauterbach.
Kleine Krankenhäuser würden nicht mehr gezwungen, so viele Leistungen zu erbringen, Krebsbehandlungen etwa würden in Spezialzentren erfolgen. Sie hätten durch die Vorhaltepauschale auch jenseits von Fallzahlen "eine Art Existenzgarantie". Die Vorhaltepauschalen könnten nur Kliniken erhalten, die auch entsprechende Qualitätskriterien erfüllten, betonte Lauterbach. Kleine Kliniken könnten sich damit darauf konzentrieren, was sie gut leisten könnten.
Genau definierte Leistungsgruppen
Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen genauer definierte Leistungsgruppen der Kliniken sein - also etwa "Kardiologie" statt grobe Bezeichnungen wie "innere Medizin". Die Leistungsgruppen sollen einheitliche Qualitätsvorgaben etwa bei der Ausstattung, bei Personal und Behandlungserfahrungen absichern.
Transparent machen will Lauterbach die Verteilung der Leistungsgruppen auf die Häuser und eine Einteilung in Versorgungsstufen ("Level"). Über eine stärker steuernde Funktion der Level gab es keine Einigkeit. Gemeint sind mit Leveln Einordnungen des Kliniknetzes in Stufen - von der wohnortnahen Grundversorgung über eine zweite Stufe mit weiteren Angeboten bis zu Maximalversorgern wie Universitätskliniken.
Forderungen der Länder nach einer Finanzspritze des Bundes für die Kliniken noch vor der Reform setzten sich nicht durch. Lauterbach sagte auch mit Blick auf die Haushaltslage, es werde geprüft, fügte aber hinzu: "Ich kann da keine Hoffnungen machen." Bis die Reform wirke, würden leider noch Kliniken in die Insolvenz gehen - das liege aber daran, dass die Reform nicht schon früher gemacht wurde.
Gesundheitspolitiker der Ampel begrüßen Einigung
Gesundheitspolitiker der Ampelkoalition begrüßten die Einigung. Nach harten, aber auch konstruktiven Verhandlungen stehe ein "gutes Ergebnis", sagte die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dagmar Schmidt. Es werde die Qualität der Krankenhausbehandlung deutlich verbessert und eine flächendeckende Versorgung gesichert.
Der Grünen-Gesundheitsexperte Armin Grau erklärte, mit der Einigung sei "ein wichtiger Meilenstein der Krankenhausreform geschafft". Es gebe "ein gemeinsames Grundverständnis der Reformziele" für die nun notwendige Ausarbeitung des Gesetzes. Der Zeitplan, dieses schon zum 1. Januar 2024 in Kraft zu setzen, sei dabei "sehr ambitioniert".
Der FDP-Gesundheitspolitiker Lars Lindemann unterstützte auch Lauterbachs Pläne, Qualitätsdaten für Krankenhäuser zu veröffentlichen. "Wir brauchen eine große Offenheit darüber, was bestimmte Strukturen im Krankenhaussektor zu leisten in der Lage sind", sagte er der "Ärzte Zeitung". Krankenhäuser, die bestimmte Leistungen nicht zu einem bestimmten Qualitätsniveau erbringen könnten, müssten im Zweifel damit aufhören und ausscheiden. "Das ist schmerzhaft, aber es ist so."
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