Stand: 08.04.2023 00:01 Uhr
Am Karfreitag ist die Maskenpflicht für Besucher in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen ausgelaufen. Damit endete die letzte bundesweit geregelte Schutzmaßnahme gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Die Einrichtungen können aber weiter eine Maskenpflicht anordnen.
Die Aufhebung der im Infektionsschutzgesetz festgelegten letzten Maskenpflichten etwa für Patienten in Arztpraxen oder Besucher von Krankenhäusern fällt in eine Zeit, in der die offizielle Zahl der Corona-Neuinfektionen bundesweit gering ist, auch wenn deren Aussagekraft stark beschränkt ist. Denn es ist anzunehmen, dass die Menschen sich seit spätestens Ende Februar deutlich weniger testen, da es seitdem keinen generellen Anspruch mehr auf kostenlose Tests gibt. Das Robert Koch-Institut stuft die Gefährdung durch Covid-19 in Deutschland derzeit insgesamt als moderat ein. Der Corona-Expertenrat der Bundesregierung traf sich Anfang April zum letzten Mal.
Lauterbach: Pandemie in Deutschland erfolgreich bewältigt
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sieht die Corona-Pandemie in Deutschland als beendet an. Betrachte man den Stand etwa bei den Virus-Varianten, den Impfungen und den noch vorkommenden Klinikfällen, könne man sagen, dass die Pandemie in Deutschland zu einem Ende gekommen sei, sagte Lauterbach. "Wir haben in Deutschland die Pandemie erfolgreich bewältigtnd auch mit einer guten Bilanz." Gleichwohl würde man manche Maßnahmen in der Nachbetrachtung nicht mehr so machen. "Ich glaube, dass die langen Schulschließungen so nicht notwendig gewesen sind", nannte Lauterbach ein konkretes Beispiel.
Maskenpflicht über Hausrecht weiter möglich
Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) zeigte sich "dankbar und froh, dass der Zeitpunkt gekommen ist, an dem wir guten Gewissens sagen können, jede und jeder von uns kann und sollte weiterhin eigenverantwortlich handeln und bei Bedarf beispielsweise zur Maske greifen". Zudem gilt: Kliniken und Arztpraxen können auch weiterhin über das Hausrecht Maskenpflicht in ihren Räumen anordnen.
Das Klinikum in Lüneburg und die Elbe Kliniken im Landkreis Stade bitten etwa weiter darum, eine medizinische Maske zu tragen. So sollen geschwächte Menschen geschützt werden. In Stade und Buxtehude habe man zudem die Erfahrung gemacht, dass nach dem Wegfall der Maskenpflicht beim Pflegepersonal plötzlich überdurchschnittlich viele Mitarbeitende krank geworden seien, heißt es von den Elbe Kliniken.
Krankenhausgesellschaft freut Masken-Aus - Patientenschützer kritisch
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) zeigte sich erfreut über das Ende der Maskenpflicht in Gesundheitseinrichtungen. "Wir begrüßen, dass die Entscheidung über mögliche Maßnahmen nun bei den Krankenhäusern liegt", sagte der DKG-Vorstandsvorsitzende Gerald Gaß. Kliniken seien es gewohnt, auch unabhängig von Corona zum Schutz ihrer Patienten Hygienemaßnahmen festzulegen. Nun trete man in eine neue Phase im Umgang mit Corona ein. "Krankenhäuser werden dann individuell nach der jeweiligen Situation entscheiden, welche Maßnahme sie ergreifen", sagte Gaß.
Deutliche Kritik am Masken-Aus äußerte dagegen die Deutsche Stiftung Patientenschutz. Vorstand Eugen Brysch sagte, es sei nicht schlimm, Fehler zu machen. "Schlimm ist nur, nichts aus Fehlern zu lernen", so Brysch. Das Ende der Corona-Schutzmaßnahmen zeige das überdeutlich. "Die Pflegeheime in Deutschland bleiben weiterhin unvorbereitet, eine nationale Pandemie-Strategie fehlt", kritisierte er. "Schon bei der Bevorratung von Masken, Desinfektionsmitteln und Schutzkleidung hinkt die Bundesregierung zeitlich massiv hinterher", sagte Brysch weiter. "Auch fehlen angepasste Strategien, Ketteninfektionen in einer Pflegeeinrichtung schnell und zielgerichtet zu unterbrechen."
Sozialverband VdK: Weiter freiwillig Maske tragen
Der Sozialverband VdK ermutigt Menschen auch nach dem Ende der Corona-Auflagen, sich weiter zu testen oder Maske zu tragen, wenn sie etwa ältere Menschen in Heimen besuchen. "Wir setzen darauf, dass die Menschen freiwillig verantwortungsbewusst handeln", sagte Vdk-Präsidentin Verena Bentele. Gerade wer unterwegs mit vielen Menschen Kontakt hatte, etwa in Bus und Bahn, sollte das in Betracht ziehen.
Wer finanziert künftig die Corona-Impfungen?
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Noch offen ist in den meisten Bundesländern, wie es künftig mit der Finanzierung von Corona-Impfungen weitergehen soll. Denn zusammen mit der Maskenpflicht im medizinischen Bereich läuft auch die bisherige Corona-Impfverordnung aus. Bislang hatte der Bund die Kosten übernommen. Die Arztpraxen erhielten 28 Euro pro Impfung. Den Impfstoff allein übernimmt noch bis Ende des Jahres weiterhin der Bund, das Impfhonorar und das Zubehör aber ab dem 8. April nicht mehr. Impfwillige müssen daher mit einer Zuzahlung rechnen. Hintergrund ist, dass die Corona-Impfungen in die reguläre Versorgung übergehen sollen.
Kassenpatienten in Niedersachsen müssen aber auch künftig für eine Corona-Schutzimpfungen in Arztpraxen nicht zahlen. Darauf verständigten sich die gesetzlichen Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung in Niedersachsen (KVN). Demnach wird den Praxen jede Impfung nach Ablauf der Corona-Impfverordnung ab 8. April mit 15 Euro vergütet.
Auch in Schleswig-Holstein und Bayern gibt es eine Lösung in dieser Frage. Die Kassenärztlichen Vereinigungen in beiden Ländern verständigten sich mit den Krankenkassen über die künftige Übernahme der Corona-Impfkosten.
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