Nach dem Beschluss der Wahlrechtsreform im Bundestag hat Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) weitere Änderungen gefordert. „Mein persönlicher Wunsch ist es, in dieser Wahlperiode noch ein Paket zum Wahlrecht zu schnüren“, sagte Bas den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Samstagsausgaben). Darin könnten „neben der Parität im Bundestag das Wahlrecht ab 16 und eine Verlängerung der Legislaturperiode von vier auf fünf Jahre enthalten sein“, erläuterte die Parlamentspräsidentin.
Besonders am Herzen liegt Bas die Erhöhung des Anteils der weiblichen Abgeordneten: „Der Frauenanteil im Bundestag verharrt etwa bei einem Drittel. Das finde ich persönlich absolut nicht richtig“, sagte sie. „Wir müssen einen verfassungskonformen Weg finden, wie wir die 50:50 mindestens bei der Kandidatenaufstellung durch die Parteien erreichen.“
Sie hoffe, „dass wir bis zum Ende der Legislaturperiode auch dazu eine Entscheidung treffen“. Die Auseinandersetzung werde jedoch „noch kompliziert“, fügte die Bundestagspräsidentin hinzu.
Auf Länderebene sind Paritätsvorgaben bereits gescheitert
Als erstes Bundesland hatte Brandenburg 2019 ein Paritätsgesetz eingeführt, um den Anteil der Frauen im Parlament zu erhöhen. Es verpflichtete die Parteien, ihre Kandidatenlisten bei Landtagswahlen mit abwechselnd gleich vielen Frauen und Männern zu besetzen. Im Oktober 2020 kippte das Landesverfassungsgericht das Gesetz, weil es die Freiheit der Parteien bei der Aufstellung von Kandidaten beschränke. Auch der Thüringer Verfassungsgerichtshof kassierte eine ähnliche Regelung.
Der Bundestag hatte am Freitag die Wahlrechtsreform mit den Stimmen der Ampel-Koalition beschlossen. Durch den Gesetzentwurf soll die Zahl der Sitze im Bundestag fortan auf 630 begrenzt werden. Derzeit gibt es 736 Abgeordnete. Dazu soll die Zweitstimme mehr Bedeutung erhalten – Wahlkreisgewinner bekommen damit unter Umständen keinen Sitz im Bundestag.
Zudem soll die Grundmandatsklausel abgeschafft werden. Sie sorgt bisher dafür, dass Parteien mit mindestens drei gewonnenen Direktmandaten im Bundestag vertreten sein können, obgleich sie bundesweit an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern. Das betrifft bisher die Linke und könnte in Zukunft auch die CSU treffen, die ihren Stimmanteil nur in Bayern erwirtschaftet.
Die Wahlrechtsreform gilt als umstritten. Sowohl die Unionsfraktion als auch die Linke haben angekündigt, das Bundesverfassungsgericht einschalten zu wollen.
Bas verteidigte die Reform: „Damit der Bundestag nicht von Legislaturperiode zu Legislaturperiode größer wird, musste ein System gefunden werden, das die Zahl der Abgeordneten deckelt.“ Dazu gehöre auch die Abschaffung der Grundmandatsklausel: „Ich halte das nicht für demokratiefeindlich“, sagte die Bundestagspräsidentin.
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