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Nach SPIEGEL-Bericht: Staatsanwaltschaft prüft Korruptionsermittlungen gegen Christian Lindner - DER SPIEGEL

Finanzminister Lindner: Ärger um Hauskauf

Finanzminister Lindner: Ärger um Hauskauf

Foto: Michele Tantussi/ AFP

Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft prüft, ob sie gegen Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) Korruptionsermittlungen aufnehmen soll. Ein Sprecher der Behörde bestätigte am Sonntagabend auf Anfrage einen entsprechenden Bericht des »Tagesspiegel«.

Dem Sprecher zufolge führt derzeit die neue Spezialabteilung zur Bekämpfung von Korruption entsprechende Prüfungen durch. Das Prüfverfahren sei allerdings noch in einem frühen Stadium.

Anlass für die Vorermittlungen sei die Berichterstattung des SPIEGEL über Lindners Immobilienfinanzierung  und sein Engagement für die BBBank  im Oktober gewesen.

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    Ob am Ende tatsächlich die Aufhebung der Immunität des FDP-Politikers beantragt und danach ein formelles Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet werde, sei noch offen.

    Zweifamilienhaus in Berlin

    Nach SPIEGEL-Recherchen hatte Lindner im Januar 2021 für 1,65 Millionen Euro ein Zweifamilienhaus in Berlin gekauft, im Anschluss begann ein aufwendiger Umbau. In zwei Schritten ließ Lindner eine Grundschuld von insgesamt 2,8 Millionen Euro zugunsten der BBBank eintragen. Grundschulden sichern in der Regel langfristige Kredite ab.

    Die Differenz zwischen Kaufpreis und mutmaßlicher Darlehenssumme betrug nunmehr 1,15 Millionen Euro – was in der Immobilienbranche als ungewöhnlich hoch gilt.

    Kurz bevor der Finanzminister im Juni vorigen Jahres die zweite Tranche in Höhe von 450.000 Euro eintragen ließ, übermittelte er im Mai auf Bitten der Bank ein dreiminütiges Videogrußwort. Anlass war das 100-jährige Bestehen des Geldhauses. In der Botschaft sagte Lindner laut Redemanuskript: »Die BBBank ist mir von Grund auf sympathisch.«

    »Keine Verbindung«

    Lindners Anwalt bestritt gegenüber dem SPIEGEL im Oktober den Vorwurf einer Verquickung von privaten und dienstlichen Interessen. Es habe »keine personelle, inhaltliche oder auch nur zeitliche Verbindung zwischen dem dienstlich angefragten Grußwort und der privaten Immobilienfinanzierung« gegeben.

    Grundsätzlich gilt: Gäbe es einen Zusammenhang, könnte das als Vorteilsannahme strafbar sein.

    sve/srö/sms

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