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Polizistenmord von Kusel – lebenslange Haft für Angeklagten - DER SPIEGEL

Andreas S. mit seinem Verteidiger im Landgericht Mitte November

Andreas S. mit seinem Verteidiger im Landgericht Mitte November

Foto: Uwe Anspach / dpa

Wegen des Mordes an zwei Polizisten Ende Januar bei Kusel in Rheinland-Pfalz ist der Angeklagte Andreas S. zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Kaiserslautern stellte am Mittwoch zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit gilt eine Entlassung des 39-Jährigen nach 15 Jahren im Gefängnis als ausgeschlossen.

Bei dem nächtlichen Verbrechen auf einer entlegenen Kreisstraße in der Westpfalz waren eine 24 Jahre alte Polizeianwärterin und ein 5 Jahre älterer Polizeikommissar mit Kopfschüssen getötet worden. Die Bluttat bei einer Fahrzeugkontrolle hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt.

Florian V. wegen Mittäterschaft der gewerbsmäßigen Jagdwilderei schuldig gesprochen

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Hauptangeklagte mit dem Verbrechen Jagdwilderei vertuschen wollte. Im Kastenwagen sollen zum Tatzeitpunkt 22 frisch geschossene Rehe und Hirsche gelegen haben.

Den Nebenangeklagten Florian V. sprach das Landgericht zwar der Mittäterschaft der gewerbsmäßigen Jagdwilderei schuldig. Es sah aber von Strafe ab, da der 33-Jährige bereits vor Prozessbeginn umfassend ausgesagt hatte. Er habe damit zur Aufklärung des Verbrechens beigetragen, hieß es. Der Mann soll sich an der Beseitigung der Spuren beteiligt haben, aber nicht geschossen haben. Die beiden Männer waren kurz nach der Tat im angrenzenden Saarland festgenommen worden.

Besondere Schwere der Schuld

Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Anklagebehörde hatte gesagt, bei der Tat seien mehrere Mordmerkmale erfüllt, und die Tat habe »Hinrichtungscharakter« gehabt – daher liege eine besondere Schwere der Schuld vor.

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    Die Verteidigung hatte für »ein gerechtes Urteil« plädiert, ohne konkrete Forderung. Aus ihrer Sicht war die Tat »kein Mord, maximal Körperverletzung mit Todesfolge«. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

    swe/dpa/afp

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