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FFP2-Maskenpflicht in Fernzügen: Neue Corona-Regeln sind in Kraft - n-tv NACHRICHTEN

Mit Beginn des Oktobers greifen bundesweit neue Corona-Regeln. So ist in Fernzügen und Fernbussen ab sofort das Tragen eine FFP2-Maske vorgeschrieben. Sollte sich die Infektionslage verschlechtern, können die Bundesländer auch weitere Maßnahmen verordnen.

In Fernzügen und auch Fernbussen wie etwa Flixbus müssen Fahrgäste seit dem 1. Oktober FFP2-Masken tragen. Mit dem Monatswechsel sind die entsprechenden neuen Corona-Vorgaben in Kraft getreten. In den Fernzügen der Bahn reichte bisher auch eine OP-Maske, eine FFP2-Maske wurde nur empfohlen. Auch bei Flixbus genügte nach Angaben einer Sprecherin bisher eine medizinische Maske.

Im Regionalverkehr entscheiden die Bundesländer selbst. Deren Gesundheitsminister hatten sich aber dafür ausgesprochen, an der geltenden Maskenpflicht in Bussen und Bahnen festzuhalten. In Flugzeugen fällt die Maske dagegen ab jetzt weg. Bundesweit müssen außerdem FFP2-Masken in Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen getragen werden. Beim Zutritt zu Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern wird außerdem ein negativer Test verlangt. Beschäftigte müssen sich mehrmals pro Woche testen lassen.

Die Neuregelungen hatten Bund und Länder über eine weitere Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, ansonsten wären die restlichen Corona-Regeln im September ausgelaufen. Festgelegt ist darin zudem, dass die Bundesländer in Eigenregie noch schärfere Maßnahmen verordnen können, wie etwa Maskenpflichten in Geschäften und Restaurants oder Tests in Schulen und Kitas. Möglich sind auch Maskenpflichten in Schulen - aber nur ab Klasse fünf und soweit es zur Aufrechterhaltung "eines geregelten Präsenz-Unterrichtsbetriebs erforderlich" ist.

Strengere Maßnahmen nur bei Gefahrenlage

Weitere Vorgaben, wie etwa Besucherobergrenzen für Veranstaltungen, Abstandsvorgaben im öffentlichen Raum oder Masken auch draußen, wenn Abstände nicht möglich sind, können die Bundesländer ebenfalls machen. Allerdings muss dafür per Landtagsbeschluss zunächst festgestellt werden, dass eine konkrete Gefährdung für das Gesundheitswesen oder andere wichtige Versorgungsbereiche besteht.

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Eine Arbeitsschutzverordnung, die zum 1. Oktober in Kraft tritt, regelt auch die Corona-Maßnahmen am Arbeitsplatz neu. Dazu gehört die Pflicht der Arbeitgeber, Möglichkeiten des Arbeitens von Zuhause aus zumindest zu prüfen. Darüber hinaus ist die AHA+L-Regel wieder geboten -also das Einhalten von Mindestabständen von 1,50 Metern und das Tragen einer Maske, sofern diese unterschritten werden.

Deutschland steht nach Einschätzung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach derzeit vor der nächsten Corona-Welle. Der SPD-Politiker rief auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Präsidenten des Robert-Koch-Instituts, Lothar Wieler, zu Vorsichtsmaßnahmen und Impfungen auf. "Wir befinden uns ganz klar am Beginn einer Herbst- und Winterwelle", sagte Lauterbach. Er versicherte zugleich: "Wir werden die Welle im Griff haben".

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