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Neues Selbstbestimmungsgesetz: Geschlechtseintrag künftig leichter zu ändern | tagesschau.de - tagesschau.de

Stand: 30.06.2022 12:49 Uhr

Der Geschlechtseintrag im Pass soll künftig durch eine einfache Erklärung beim Standesamt geändert werden können. Die Minister Buschmann und Paus stellten das neue Selbstbestimmungsgesetz vor.

Jeder Mensch in Deutschland soll sein Geschlecht und seinen Vornamen künftig selbst festlegen und in einem einfachen Verfahren beim Standesamt ändern können. Das sieht das neue Selbstbestimmungsgesetz vor, das die Bundesministerien für Justiz und Familie vorgestellt haben. Es ersetzt - wie im Ampel-Koalitionsvertrag vereinbart - das bisherige Transsexuellengesetz.

Transsexuellengesetz "entwürdigend"

"Das Transsexuellengesetz stammt aus dem Jahr 1980 und ist für die Betroffenen entwürdigend", sagte Bundesfamilienministerin Lisa Paus. Selbstbestimmt leben zu können, sei "fundamental für alle Menschen", so die Grünen-Politikerin. "Das geltende Recht behandelt die betreffenden Personen wie Kranke. Dafür gibt es keine Rechtfertigung", betonte auch Bundesjustizminister Marco Buschmann.

Bislang müssen Menschen, die ihr Geschlecht im Pass ändern wollen, zwei psychiatrische Gutachten einholen und dabei sehr intime Fragen beantworten, zum Beispiel zu ihrem Masturbationsverhalten. Diese Gutachten kosten mehr als 1000 Euro und das Verfahren dauert Monate. Entscheiden muss dann ein Gericht. Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums entscheiden die Gerichte in 99 Prozent der Fälle im Sinne der Antragsteller und Antragstellerinnen.

Gutachten und ärztliches Attest fallen weg

Das neue Selbstbestimmungsgesetz sieht vor, dass bei der Frage des Geschlechtseintrags und der Vornamen künftig unerheblich sein soll, ob es sich um einen transgeschlechtlichen, nicht-binären oder intergeschlechtlichen Menschen handelt. Gutachten zur sexuellen Identität oder ein ärztliches Attest sollen als Voraussetzung für eine Änderung nicht verlangt werden.

Buschmann und Paus wiesen ausdrücklich darauf hin, dass ihr geplantes Gesetz keine Festlegung zu der Frage etwaiger körperlicher geschlechtsangleichender Maßnahmen enthalten werde. Solche Maßnahmen würden weiterhin auf Grundlage fachmedizinischer Regelungen entschieden.

Zustimmung der Eltern bei Minderjährigen

Für Minderjährige bis 14 Jahre sollen die Sorgeberechtigten die Änderungserklärung beim Standesamt abgeben. Jugendliche ab 14 Jahren sollen die Erklärung selbst abgeben können, allerdings mit Zustimmung der Eltern.

Zu möglichen strittigen Fällen für die Gruppe der Minderjährigen ab 14 Jahre heißt es in dem von den beiden Ministerien formulierten Eckpunkte-Papier: "Um die Persönlichkeitsrechte der jungen Menschen zu wahren, kann das Familiengericht in den Fällen, in denen die Sorgeberechtigten nicht zustimmen, orientiert am Kindeswohl - wie auch in anderen Konstellationen im Familienrecht - die Entscheidung der Eltern auf Antrag des Minderjährigen ersetzen."

Inter-Menschen sind Menschen, deren körperliches Geschlecht nicht der medizinischen Norm von männlichen oder weiblichen Körpern zugeordnet werden kann, sondern sich in einem Spektrum dazwischen bewegt. Als nicht-binär bezeichnet man Menschen, die weder eine männliche noch eine weibliche Geschlechtsidentität haben. Transmenschen fühlen sich dem Geschlecht, das ihnen bei Geburt zugeschrieben wurde, nicht zugehörig.

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