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Keine Maskenpflicht im Supermarkt? Diese Corona-Regeln gelten jetzt beim Einkauf - hna.de

Ab 2. April gelten in Deutschland neue Corona-Maßnahmen. Die neuen Regeln sorgen für Verwirrung. Nicht in allen Bundesländern greift der Wegfall der Maskenpflicht.

Berlin/Kassel – Lange Zeit musste Kundschaft im Supermarkt wie Aldi, Lidl, Rewe, Edeka und Co. Maske tragen, doch damit ist zumindest in einigen Bundesländern bald Schluss. Eigentlich sollten bereits am 20. März die 2G- und 3G-Regeln, Maskenpflicht sowie Teilnehmer-Obergrenzen für Veranstaltungen fallen. Zahlreiche Bundesländer hatten den sogenannten „Freedom Day“ jedoch auf Anfang April verschoben und die geltenden Corona-Regeln beibehalten.

Zum 2. April endet nun die rechtlich eingeräumte und bindende Übergangsphase. Das aktuelle Infektionsschutzgesetz des Bundes sieht vor, die Corona-Maßnahmen ab 2. April 2022 nur noch in Hotspot-Gebieten greifen zu lassen. Diese müssen allerdings von den Kommunen in Zusammenarbeit mit der Landesregierung festgelegt werden. In diesen Hotspot-Regionen sollen Maskenpflicht, Abstandsregeln und Zulassungsbeschränkungen bleiben. Das bedeutet, dass im Supermarkt und Einkaufszentren weiter Maskenpflicht gilt.

Corona-Regeln: Wo wird die Maskenpflicht im Supermarkt beibehalten?

Ein Antrag mehrerer Bundesländer, die bestehenden Corona-Regeln noch einmal deutschlandweit zu verlängern, wurde mehrheitlich abgelehnt. Das hat der Bundesgesundheitsminister im Anschluss an das Sondertreffen der Gesundheitsminister von Bund und Ländern am Montag (28.03.2022) bekannt gegeben. Nach Angaben von Karl Lauterbach (SPD) seien bundesweite Corona-Regeln „rechtlich nicht mehr möglich“.

Angesichts der hohen Infektionszahlen und der Omikron-Variante haben sich jedoch einige Bundesländer, unter anderem Mecklenburg-Vorpommern, dazu entschlossen, die bisherigen Corona-Maßnahmen erneut um einen Monat zu verlängern und die Maskenpflicht unter anderem im Supermarkt beizubehalten. Andere Bundesländer haben noch keine feste Regelung für die kommenden Wochen getroffen und befinden sich in Beratungen. Anders jedoch Hessen: Trotz nach wie vor hoher Corona-Zahlen in Hessen hat Ministerpräsident Volker Bouffier den sogenannten „Basisschutz“ angekündigt.

Wo entfällt ab 2. April die Maskenpflicht im Supermarkt? Einige Bundesländer haben beschlossen, die Corona-Maßnahmen erneut zu verlängern. In Hessen greift der „Basisschutz“. (Symbolbild)

Neue Corona-Maßnahmen: „Basisschutz“ und keine Hotspot-Regelung in Hessen

Demnach entfällt ab dem 2. April in ganz Hessen weitgehend die Masken- und Testpflicht. Kundschaft im Supermarkt muss demnach keine medizinische Maske mehr tragen. Diese Maßnahmen sind dann nur noch in besonders schutzbedürftigen Bereichen Pflicht. Masken müssen ab Samstag in Hessen nur noch in Arztpraxen und Krankenhäusern (nicht für stationäre Krankenhauspatienten), in Alten- und Pflegeheimen, bei Pflege- und Rettungsdiensten, in Bussen und Bahnen (ÖPNV und Fernverkehr) und in Sammelunterkünften wie Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften getragen werden.

Die Hotspot-Regelung für Hessen entfällt, da sie nach Angaben von Bouffier nicht weiter umsetzbar sei, da die hessische Landesregierung keinen festen Richtwert als aussagekräftig akzeptieren könne. Der hessische Ministerpräsident appellierte jedoch an die Eigenverantwortung jedes Einzelnen: „Die Pandemie ist noch nicht vorbei.“

Maskenpflicht im Supermarkt entfällt: Lauterbach verweist auf Hausrecht für Händler

Gesundheitsminister Lauterbach appelliert jedoch an den Einzelhandel, die Maskenpflicht freiwillig beizubehalten und vom Hausrecht Gebrauch zu machen. So könnten Aldi, Lidl, Rewe und Co. weiterhin auf die Maskenpflicht beim Einkauf im Supermarkt bestehen und Kundschaft und Mitarbeitenden weiterhin das Tragen einer Maske vorschreiben. Lauterbachs Hoffnung ruht demnach auf den Händlerinnen und Händlern.

Die zeigen sich allerdings weniger begeistert und erteilten Medienberichten zufolge der Maskenpflicht per Hausrecht eine grundsätzliche Absage. „Masken sind ein Hindernis fürs Geschäft“, so Bernd Ohlmann, Sprecher des Handelsverbands Bayern, „die große Mehrheit unserer Mitglieder sagt uns: ‚Mit Maske kommt kein Shopping-Gefühl auf.‘“ Es sei jedoch davon auszugehen, dass der Großteil der Kundschaft die Maske beim Einkauf im Supermarkt freiwillig weiter tragen werde.

„Die Maske gehört für viele Kunden inzwischen zum Alltag, eine Pflicht ist aber keine dauerhafte Lösung“, so der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland, Stefan Genth, gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

Maskenpflicht im Supermarkt? Diese Corona-Maßnahmen gelten in den Bundesländern

Bei dem sogenannten „Basisschutz“, welcher die Maskenpflicht, Zugangsbeschränkungen und andere Maßnahmen im öffentlichen Leben ersetzen soll, machen jedoch nicht alle Bundesländer mit. In einigen Regionen sollen weiterhin 3G im Restaurant, 2G-Plus in Clubs und Diskotheken sowie Impf-, Test- und Genesenennachweis für einige Institutionen Pflicht sein. Im Supermarkt gilt dann nach wie vor Maskenpflicht. Folgende Regeln treten in den einzelnen Bundesländern ab Samstag, 02.04.2022, in Kraft:

  • Baden-Württemberg: In Innenräumen muss keine Masken mehr getragen werden, die Zugangsregeln entfallen. Nur im ÖPNV, in Kliniken und in Arztpraxen müssen noch Masken getragen werden. Hotspot-Regelung wird nicht angewendet.
  • Bayern: Corona-Beschränkungen enden, „Basisschutz“ soll bis 30. April laufen. Maskenpflicht im Einzelhandel und in Freizeiteinrichtungen entfällt. Im Nah- und Fernverkehr, in Pflegeheimen, Arztpraxen und Kliniken sowie eine Testpflicht in Schulen und Kitas bleibt bestehen. Auf Hotspot-Regelung wird verzichtet.
  • Berlin: Maskenpflicht wird nur noch in Bus und Bahn, Arztpraxen, Krankenhäusern und weiteren Pflegeeinrichtungen gelten. In Krankenhäusern, Gefängnissen oder Asylbewerberheimen gilt eine Testpflicht, genauso in Pflegeeinrichtungen. Auch für Schulen und Kitas gilt weiterhin die Testpflicht.
  • Brandenburg: Im öffentlichen Nahverkehr, in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen sowie Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünften gilt eine Maskenpflicht. Über eine Hotspot-Regelung wird noch beraten.
  • Bremen: Es sollen Basisschutzmaßnahmen gelten: In Arztpraxen, Krankenhäusern oder im öffentlichen Personennahverkehr muss eine FFP2- oder OP-Maske getragen werden, in Kitas und Schulen sind mehrmalige Tests in der Woche vorgesehen.
  • Hamburg: Corona-Regeln sollen wahrscheinlich noch um einen Monat verlängert werden. Die Bürgerschaft soll am Mittwoch (29.03.2022) entscheiden, ob die Stadt zum Corona-Hotspot erklärt wird.
  • Hessen: Es greift der Basisschutz. Demnach entfällt ab dem 2. April in ganz Hessen weitgehend die Masken- und Testpflicht.
  • Mecklenburg-Vorpommern: Bis zum 27. April gelten weiter strengere Maßnahmen. Dafür ist das gesamte Land zum Hotspot erklärt worden.
  • Niedersachsen: 2G und 3G entfallen, Maskenpflicht weiterhin in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Heimen und Justizvollzugsanstalten sowie in Arztpraxen und im öffentlichen Personennahverkehr. Die Testpflicht in Schulen und Kitas bleibt.
  • Nordrhein-Westfalen: Maßnahmen sollen verlängert werden, ob das Bundesland jedoch zum Hotspot wird, steht noch nicht fest. Die Landesregierung will in den nächsten Tagen über ihr weiteres Vorgehen beraten.
  • Rheinland-Pfalz: Die meisten Corona-Regeln entfallen. Maskenpflicht in Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen oder in Bus und Bahn bleibt. Eine Hotspot-Regelung mit strengeren Vorschriften soll es zunächst nicht geben.
  • Saarland: Die Verordnung der aktuellen Corona-Maßnahmen soll am 2. April 2022 außer Kraft treten. Im Bundesland wird es keine Hotspot-Regelung geben.
  • Sachsen: Aktuelle Corona-Regeln sollen am 2. April auslaufen, es wird auf Basisschutz-Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zurückgegriffen.
  • Sachsen-Anhalt: Am 3. April tritt eine entschärfte Corona-Eindämmungsverordnung in Kraft. Diese wird zunächst bis zum 30. April gelten. Über genauere Maßnahmen wird noch beraten.
  • Schleswig-Holstein: Die Maskenpflicht in vielen öffentlichen Innenräumen wird abgeschafft. Lediglich vulnerable Gruppen sollen weiterhin durch Masken- und Testpflicht geschützt werden. Das Bundesland sieht von einer Hotspot-Regelung ab.
  • Thüringen: Die Infektionsschutzmaßnahmen im Freistaat sollen am 2. April enden, die vom Bund vorgegebenen Basisschutzmaßnahmen seien nach Angaben der CDU-Landtagsfraktion ausreichend. In einer Sondersitzung soll noch über eine Ausweitung der Regeln beraten werden.

Ob und wo in den Supermärkten und Einkaufszentren der Bundesrepublik ab 2. April noch eine Maske getragen werden muss, ist von Region zu Region unterschiedlich und wird sich für einige Bundesländer erst noch entscheiden. (Helena Gries)

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