
Stand: 08.03.2022 20:32 Uhr
Die AfD hat vor dem Kölner Verwaltungsgericht eine Niederlage erlitten. Das Gericht entschied, dass der Verfassungsschutz die Partei als rechtsextremistischen Verdachtsfall einordnen darf. Dagegen hatte die AfD geklagt.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die Alternative für Deutschland (AfD) einer Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts zufolge als sogenannten Verdachtsfall einstufen. Bei einer Einstufung als Verdachtsfall dürfen geheimdienstliche Mittel zur Beobachtung eingesetzt werden. Das BfV dürfe die Einstufung als Verdachtsfall auch öffentlich mitteilen, um eine politische Auseinandersetzung zu ermöglichen.
"Ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte"
Es gebe "ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei", teilte das Gericht nach knapp zehnstündiger mündlicher Verhandlung in der Domstadt mit. Das BfV habe diese Anhaltspunkte in Gutachten und zugehörigen Materialsammlungen belegt. Die AfD habe diesen Belegen lediglich "pauschales Bestreiten" entgegengesetzt.
Zwar sei der sogenannte Flügel der Partei formal aufgelöst worden, seine Protagonisten übten aber weiter maßgeblichen Einfluss aus.
Auch Aktivitäten der Jugendorganisation Junge Alternative (JA) seien in die Bewertung eingeflossen. Sowohl im Flügel als auch in der JA sei ein ethnisch verstandener Volksbegriff ein zentrales Politikziel. Danach müsse das deutsche Volk in seinem ethnischen Bestand erhalten und müssten "Fremde" möglichst ausgeschlossen werden. Das stehe im Widerspruch zum Volksbegriff des Grundgesetzes.
Die Einschätzung des Verfassungsschutzes beruhe insgesamt auf einer "nicht zu beanstandenden Gesamtbetrachtung", erklärte die Kammer.
Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren insgesamt vier Klagen gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BfV. Erfolg hatte die AfD mit ihrer Klage, die sich dagegen wandte, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz öffentlich mitgeteilt hatte, der Flügel habe 7000 Mitglieder. Dafür gebe es nicht die erforderlichen Anhaltspunkte, erklärte das Gericht.
Wegen seiner Größe fand das Verfahren nicht im Gerichtsgebäude, sondern in der Kölner Messe statt. Für die AfD nahm unter anderem Bundessprecher Tino Chrupalla teil.
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