
Einen Testnachweis dürfen Arbeitgeber bereits von ihren Beschäftigten einfordern. Das sollte auch für den Impfstatus gelten, fordert Gesundheitsexperte Karl Lauterbach. Nur so gebe es ausreichend Sicherheit für das Arbeitsumfeld wie auch für etwaige Kunden. Der Bund hingegen zögert noch.
SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach hat sich dafür ausgesprochen, dass Arbeitgeber den Impfstatus ihrer Beschäftigten abfragen dürfen. "Ich persönlich glaube, dass das richtig wäre", sagte er im Gespräch mit RTL. Da es bereits erlaubt sei, ein Testergebnis vom Arbeitnehmer einzufordern, mache auch eine Impfabfrage Sinn, so der Epidemiologe. Insbesondere dort, wo Kundenkontakt herrscht, könne so die Sicherheit der Kunden und Beschäftigten gewährleistet werden.
Im Hinblick auf die anstehende Bundestagswahl geht Lauterbach davon aus, dass die Bundesregierung in der Einführung neuer Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie mitunter zu zögerlich agiert. Angesichts hoher Fallzahlen müsse im Zweifel aber auch zu unpopulären Maßnahmen gegriffen werden. "Da können wir nicht warten bis zur Bundestagswahl, wir müssen jetzt reagieren", so Lauterbach weiter. In Nordrhein-Westfalen gerate die Situation bereits langsam außer Kontrolle.
Seibert: "Wir prüfen das"
Die Bundesregierung untersucht derzeit die Einführung eines Rechtsanspruchs für Arbeitgeber auf Auskunft von Beschäftigten über deren Impfstatus. "Wir prüfen das", sagte Regierungssprecher Steffen Seibert in Berlin. "Es gibt Argumente dafür und dagegen." Eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums sagte: "Die Gespräche dazu laufen." Gesundheitsminister Jens Spahn tendiert nach eigenen Worten dazu, das Infektionsschutzgesetz so zu ändern, dass Arbeitgeber in den nächsten sechs Monaten nach dem Impfstatus der Beschäftigten fragen dürfen.
In der kommenden Woche soll das Infektionsschutzgesetz im Bundestag behandelt werden. Geplant ist dann die abschließende Beratung des Vorhabens, nach dem die Corona-Schutzmaßnahmen künftig an der Auslastung der Krankenhäuser ausgerichtet werden und nicht mehr an der Zahl der Neuinfektionen (Inzidenz). Ob auch die Frage eines Auskunftsrechts für Unternehmen dann auf die Tagesordnung kommt, blieb offen.
Bereits geändert wurde auch eine Corona-Arbeitsschutzverordnung für Unternehmen. Dadurch bekommen Arbeitgeber aber weiterhin nicht das Recht, Auskunft über den Impf- oder Genesenenstatus der Beschäftigten zu erhalten. Allerdings sollen sie diesen Status der Beschäftigten bei der Festlegung der erforderlichen Schutzmaßnahmen berücksichtigen, sofern sie ihn kennen.
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