
Die Räumung der Baumhäuser im Hambacher Forst im Herbst 2018 durch die Stadt Kerpen ist einem Gerichtsurteil zufolge rechtswidrig gewesen. Das Verwaltungsgericht Köln verkündete am Mittwoch eine entsprechende Entscheidung, nachdem ein einstiger Baumhaus-Bewohner geklagt hatte.
Das Gericht begründete sein Urteil damit, die damalige Maßnahme leide an verschiedenen rechtlichen Mängeln. Vor allem sei aus der Weisung des Ministeriums aus Düsseldorf erkennbar, dass die Räumungsaktion letztlich der Entfernung der Braunkohlegegner aus dem Hambacher Forst gedient habe.
Überdies sei schon die Bezeichnung der zu beseitigenden Anlagen als „Baumhäuser“ zu unbestimmt, monierten die Verwaltungsrichter. Damals sei schon eine Vielzahl unterschiedlicher Anlagen geräumt und beseitigt worden. Zudem sei vor Erteilung der Weisung nicht hinreichend geprüft worden, welche der Anlagen bauliche Anlagen im Rechtssinn seien. Die damals zur Begründung angeführten Brandschutz-Bestimmungen seien nur vorgeschoben gewesen.
Streit um Braunkohleabbau
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hatte die Stadt Kerpen und den Kreis Düren damals angewiesen, die Baumhäuser zu räumen, die Braunkohlegegner über mehrere Jahre hinweg errichtet hatten. Dazu kam es im September 2018 mit Unterstützung eines massiven Polizeiaufgebots aus ganz Deutschland. Der Hambacher Forst, der am Rand des Braunkohletagebaus liegt, galt und gilt als Symbol der Auseinandersetzung zwischen Klimaschützern und der Kohlebranche.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können dagegen einen Antrag auf Berufung stellen, über den das Oberverwaltungsgericht Münster entscheidet.
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