Search

Tödlicher Treppensturz im Bahnhof: Richter entscheidet über U-Haft - NDR.de

Stand: 15.07.2024 12:06 Uhr

Ein 18 Jahre alter Mann soll laut Polizei am frühen Sonntagmorgen einen 55-Jährigen am Bahnhof Uelzen eine Treppe hinuntergestoßen haben. Der 55-Jährige starb an schweren Kopfverletzungen.

Heute entscheidet ein Haftrichter darüber, ob der 18-Jährige in Untersuchungshaft kommt. Bei dem mutmaßlichen Täter handelt es sich früheren Angaben zufolge um einen Marokkaner, der in einer Unterkunft für Asylbewerber in Uelzen wohnt.

55-Jähriger war wohl Zufallsopfer

Der Leichnam des Opfers soll nach Angaben eines Polizeisprechers ebenfalls heute obduziert werden. Nach bisherigen Erkenntnissen der Polizei war der getötete Mann ein Zufallsopfer - der mutmaßliche Täter und der 55-Jährige kannten sich demnach nicht. Ob es im Vorfeld einen Streit gegeben hat, müsse noch ermittelt werden, hieß es. Der junge Mann soll den älteren am Sonntagmorgen gegen 1.30 Uhr in einem Treppenaufgang zum Gleiskörper entweder gestoßen oder getreten haben. Der 55-Jährige zog sich demnach bei dem Sturz ein schweres Schädel-Hirn-Trauma zu. Trotz Reanimationsversuchen verstarb der Mann aus Lüneburg vor Ort.

Hatte 18-Jähriger Drogen genommen?

Zeuginnen und Zeugen hatten den Vorfall beobachtet. Eine Streife der Bundespolizei habe den 18-Jährigen im Bereich des Bahnhofs vorläufig festgenommen, teilte ein Sprecher mit. Es bestand der Verdacht, dass der 18-Jährige Drogen genommen hatte. Deshalb wurde eine Blutentnahme veranlasst. Die Ergebnisse liegen noch nicht vor. Einige Stunden vor der Tat hatte der 18-Jährige in Polizeigewahrsam gesessen. Er soll unter anderem am Vortag am Busbahnhof in Uelzen einem 31-Jährigen mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen haben. Um weitere Straftaten zu verhindern, sei er in Gewahrsam genommen worden, so die Polizei. Gegen 21 Uhr kam er wieder frei - rund viereinhalb Stunden, bevor er den 55-Jährigen gestoßen haben soll.

Nennung von Nationalitäten: Das gilt für Medien

  • Grundsätzlich bekennen sich die deutschen Print- und Onlinemedien mit Ziffer 12 des Pressekodex zu einem Diskriminierungsverbot. Bei der Berichterstattung über Straftaten soll die Zugehörigkeit der Täter oder Täterinnen zu ethnischen, religiösen oder anderen Gruppen daher in der Regel nicht erwähnt werden - es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse.
  • In jedem einzelnen Fall ist daher abzuwägen, ob für die Nennung einer Gruppenzugehörigkeit ein begründetes öffentliches Interesse besteht oder die Gefahr der diskriminierenden Verallgemeinerung überwiegt. Ein begründetes öffentliches Interesse liegt unter anderem vor, wenn es sich um eine besonders schwere oder außergewöhnliche Straftat handelt, die Biografie eines Verdächtigen für die Straftat von Bedeutung ist oder sie von einer größeren Gruppe mit einem großen Anteil gemeinsamer Merkmale begangen wurde.

Archiv

Ein alter Kran im Lüneburger Hafenviertel. © NDR Foto: Julius Matuschik

8 Min

Was in Ihrer Region wichtig ist, hören Sie in dem Mitschnitt der 15:00 Uhr Regional-Nachrichten auf NDR 1 Niedersachsen. 8 Min

Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Regional Lüneburg | 15.07.2024 | 06:30 Uhr

NDR Logo

Adblock test (Why?)

Artikel von & Weiterlesen ( Tödlicher Treppensturz im Bahnhof: Richter entscheidet über U-Haft - NDR.de )
https://ift.tt/Sb0Df8m
Deutschland

Bagikan Berita Ini

0 Response to "Tödlicher Treppensturz im Bahnhof: Richter entscheidet über U-Haft - NDR.de"

Post a Comment

Powered by Blogger.