
Plakat der AfD zur Europawahl
Foto: Revierfoto / IMAGOIm Streit der AfD gegen den Verfassungsschutz hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) im Berufungsverfahren rund 470 Beweisanträge der Partei abgelehnt. Zur Begründung gab der Vorsitzende Richter Gerald Buck am Montag an, die Anträge seien zum Teil unerheblich und würden keine Beweise erbringen. Zum Teil seien keine greifbaren Anhaltspunkte zu erkennen, und die AfD habe die Beweisanträge nur zum Ausspähen der Prozessstrategie gestellt. Andere Anträge seien als reine Ausforschungsanträge gegen den Verfassungsschutz zu verstehen und damit abzulehnen.
Die Partei war am Morgen bereits mit dem Versuch gescheitert, dass die Beweisanträge vorgelesen werden. Das lehnte der 5. Senat ab und ließ die Beweisanträge schriftlich zu Protokoll nehmen. Dabei ging es um Fehler in der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Köln zu der These, die Beobachtung durch den Verfassungsschutz sei politisch motiviert sowie die Partei sei antisemitisch. Das OVG unterbrach die Sitzung am Montag bis zum nächsten Termin am 6. Mai. Die Anwälte der AfD kündigten unter Protest weitere Schritte an.
Die AfD wehrt sich in dem Verfahren dagegen, dass der Verfassungsschutz die gesamte Partei als extremistischen Verdachtsfall führt. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Köln den Verfassungsschützern recht gegeben: Die Richter sahen ausreichend Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD. Weil das Bundesamt seinen Sitz in Köln hat, sind die Gerichte in NRW zuständig. Ein Urteil ist derzeit nicht absehbar. Bis Juli sind Termine angesetzt.
Anfang des Jahres war in der Politik eine Debatte über ein Verbot der AfD entbrannt. Ob dies tatsächlich die beste Lösung im Kampf gegen den Rechtsextremismus ist, ist allerdings umstritten. Eine Partei wie die AfD müsse die Demokratie aushalten und sie politisch bekämpfen, argumentieren Skeptiker. Ein Parteiverbot könne nur die »Ultima Ratio« sein und dürfe nur im Notfall zum Einsatz kommen.
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