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Schufa-Score darf nicht allein über Kreditwürdigkeit entscheiden - n-tv NACHRICHTEN

Der Europäische Gerichtshof hat das sogenannte Scoring der Schufa als unzulässig eingestuft. Zumindest dann, wenn Kunden der Auskunftei - etwa Banken - vor allem anhand des Schufa-Werts über Kredite entscheiden. In diesem Fall handle es sich um eine verbotene automatisierte Entscheidung, befindet das Gericht.

Unternehmen dürfen nicht ausschließlich auf Grundlage einer automatisierten Bewertung der Kreditwürdigkeit durch die Schufa entscheiden, ob sie Verträge mit Kunden abschließen. Der sogenannte Schufa-Score sei als eine grundsätzlich verbotene "automatisierte Entscheidung im Einzelfall" anzusehen, sofern die Kunden der Schufa ihm eine maßgebliche Rolle im Rahmen der Kreditgewährung beimäßen, entschied der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in Luxemburg (Rechtssache: C-634/21|).

Banken, Telekommunikationsdienste, Vermieter oder Energieversorger fragen meist bei privaten Auskunfteien wie der Schufa nach der Kreditwürdigkeit einer Person. Die Schufa liefert dann eine Einschätzung, den sogenannten Score-Wert. Der soll zeigen, wie gut der Betreffende seine Zahlungsverpflichtung erfüllt.

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Hintergrund des Verfahrens vor dem EuGH ist ein Fall aus Deutschland. In einem davon hat eine Person, der ein Kredit verwehrt wurde, die Schufa aufgefordert, einen Eintrag zu löschen und ihm Zugang zu den Daten zu gewähren. Die Schufa teilte ihm seinen Score-Wert und allgemeine Informationen zur Berechnung mit, nicht aber die genaue Berechnungsmethode. In einem anderen Fall wandte sich ein Bürger gegen die überlange Speicherung von aus öffentlichen Registern übernommenen Informationen über die Erteilung einer Restschuldbefreiung (C-26/22 und C-64/22).

Automatisierte Verarbeitung von Daten untersagt

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden legte die Fälle dem EuGH vor, um grundsätzlich das Verhältnis zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) klären zu lassen. Die DSGVO schreibt vor, dass Entscheidungen, die für Menschen rechtliche Wirkung entfalten, nicht nur durch die automatisierte Verarbeitung von Daten getroffen werden dürfen. Die Richter in Luxemburg entschieden nun, dass das Scoring darunter fällt und nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist. Die Kunden der Schufa dürften dem Score keine maßgebliche Rolle im Rahmen der Kreditgewährung beimessen.

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden muss nun entscheiden, ob das deutsche Bundesdatenschutzgesetz eine gültige Ausnahme von diesem Verbot enthält, die im Einklang mit der Datenschutzgrundverordnung ist. Die Schufa begrüßte das Urteil: Es sorge für Klarheit, wie die Scores in den Entscheidungsprozessen von Unternehmen im Sinne der DSGVO verwendet werden dürfen. "Das weit überwiegende Feedback unserer Kunden lautet, dass Zahlungsprognosen in Form des Schufa-Scores für sie zwar wichtig, aber in aller Regel nicht allein entscheidend für einen Vertragsabschluss sind", teilte die Schufa nach dem Urteil mit.

In Bezug auf die Informationen über die Erteilung einer Restschuldbefreiung entschied der Gerichtshof in einem anderen Fall, dass es im Widerspruch zur DSGVO steht, wenn private Auskunfteien solche Daten länger speichern als das öffentliche Insolvenzregister. Die erteilte Restschuldbefreiung soll nämlich der betroffenen Person ermöglichen, sich erneut am Wirtschaftsleben zu beteiligen, und hat daher für sie existenzielle Bedeutung. Diese Informationen werden bei der Bewertung der Kreditwürdigkeit der betroffenen Person stets als negativer Faktor verwendet. Im vorliegenden Fall hat der deutsche Gesetzgeber eine sechsmonatige Speicherung der Daten vorgesehen. Der EuGH geht daher davon aus, dass nach Ablauf der sechs Monate die Rechte und Interessen der betroffenen Person diejenigen der Öffentlichkeit, über diese Information zu verfügen, überwiegen.

Verbraucherschützer begrüßen das Urteil

Die Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßte das. Dies sei "ein erster wichtiger Schritt für einen starken Verbraucherschutz beim Bonitäts-Scoring". Der Gesetzgeber solle den Auskunfteien nun konkrete Vorgaben machen, forderte sie, damit Verbraucherinnen und Verbraucher "endlich nachvollziehen können, wie ihr Bonitäts-Score zustande kommt."

Auch die Bürgerbewegung Finanzwende begrüßt das Urteil. "Das Urteil ist eine gute Nachricht für alle Verbraucherinnen und Verbraucher - und ein schwerer Schlag für die Schufa", sagte Michael Möller, Verbraucherschutzexperte bei Finanzwende. Das Urteil zwinge die Schufa, verantwortungsvoller als bisher mit ihrer Quasi-Monopolstellung umzugehen. "Die Macht der Schufa bröckelt - das wird auch höchste Zeit."

Aus dem Urteil gehen nach Angaben von Finanzwende unter anderem zwei Dinge hervor: Erstens ist die automatisch erstellte Schufa-Bewertung (der sogenannte Score) nach aktueller Praxis der Auskunftei rechtswidrig, wenn er maßgeblich dafür ist, ob jemand einen Handy- oder Kreditvertrag bekommt. Und zweitens haben Verbraucher einen grundsätzlichen Anspruch darauf, die Logik hinter ihrem Schufa-Score zu erfahren.

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"Die Schufa enthüllt ihr Scoring-Verfahren immer nur ausschnittsweise und beruft sich ansonsten auf das Geschäftsgeheimnis", so Möller. Das habe mit der Transparenzoffensive, die das Unternehmen versprochen hat, wenig zu tun. "Aus der Gerichtsentscheidung folgt, dass es für das Argument 'Geschäftsgeheimnis' Grenzen gibt - und zwar da, wo es die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher berührt."

Einschätzung der Redaktion: Das Urteil dürfte in Hinblick auf die Verwendung des Schufa-Scores eher theoretischer Natur sein und nicht viel ändern. In der Praxis wird es schwerfallen, zu beweisen, dass der Schufa-Score als alleiniges Kriterium ausschlaggebend ist oder war. Möglicherweise müssen Banken, Telekommunikationsdienstleister, Vermieter oder Energieversorger in Zukunft dokumentieren, dass sie noch weitere Kriterien für die Einschätzung der Kreditwürdigkeit herangezogen haben, beispielsweise Gehaltszettel oder eine Selbstauskunft. Die Entscheidung in Hinblick auf die Dauer der Datenspeicherung bei einer Restschuldbefreiung sollte Verbrauchern im Alltag aber tatsächlich Vorteile verschaffen.

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