Der Bundesrat hat die Verlängerung der Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie abschließend beschlossen. »Bis Ende 2023 bleibt es beim reduzierten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen«, erklärte die Länderkammer. Davon ausgenommen sind Getränke. Der gesenkte Steuersatz war in der Coronapandemie eingeführt worden und wäre Ende 2022 ausgelaufen.
Für Brauereien werden außerdem die zunächst vorübergehend eingeführten ermäßigten Steuersätze für kleinere und mittlere Brauereien »dauerhaft entfristet«. Ziel sei es, »die einzigartige Biervielfalt und Braukunst sowie die mittelständisch geprägte Brauereistruktur zu stärken«, erklärte der Bundesrat. Darüber hinaus wird zur Herstellung von Bier benötigte Bierwürze von der Biersteuer befreit.
Der Bundestag hatte das entsprechende Gesetz am 22. September verabschiedet. Mit dem grünen Licht des Bundesrates wird es nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt, um anschließend in Kraft zu treten.
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Deutschland
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