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Neues Entlastungspaket: SPD will Direktzahlungen und 49-Euro-Ticket - tagesschau.de

Stand: 28.08.2022 21:30 Uhr

In der SPD nehmen die Pläne für ein neues Entlastungspaket offenbar konkrete Formen an. Die Bundestagsfraktion hat ein Maßnahmenbündel erarbeitet, das vor allem Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen entlasten soll.

Als Reaktion auf die rasant steigenden Energiepreise strebt die SPD-Fraktionsführung unter anderem Direktzahlungen, eine Preisbremse für den Grundbedarf an Energie und ein bundesweites 49-Euro-Ticket an. Das geht aus einem Beschlussentwurf für eine Fraktionsklausur am 1. und 2. September hervor, über den unter anderem die "Süddeutsche Zeitung" und die Nachrichtenagentur dpa berichten.

Die Direktzahlungen - ähnlich dem demnächst zur Auszahlung anstehenden Energiegeld von 300 Euro - sind noch nicht näher spezifiziert. Erhalten sollten sie aber Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen, Familien, Rentner, Studierende, Auszubildende und Arbeitslosengeldempfänger. "Für die Auszahlung erwarten wir schnellstmöglich einen an die Steuer-ID und das Einkommen geknüpften Vorschlag des Bundesfinanzministeriums", heißt es im Papier.

Strom- und Gassperren möchte die SPD-Führung ausschließen. Für Mieter, die ihre Nebenkosten aus den Abrechnungsperioden 2021/2022 nicht bezahlen können, soll es für sechs Monate ab der Abrechnung einen Kündigungsschutz geben - ebenso, wenn Vorauszahlungen nicht geleistet werden.

49-Euro-Ticket finanziert von Bund und Ländern

Das Papier sieht auch einen Nachfolger für das 9-Euro-Ticket vor: "Wir wollen in Zusammenarbeit mit den Ländern ein bundesweit gültiges ÖPNV-Ticket mit einem monatlichen Preis von 49 Euro einführen, das von Bund und Ländern jeweils zu 50 Prozent getragen wird."

Gefordert wird zudem, die geplante Erhöhung des CO2-Preises für zwei Jahre auszusetzen "bis es einen sozial gerechten Ausgleichsmechanismus gibt". Nach bisherigem Stand soll der CO2-Preis 2022 von 25 auf 30 Euro pro ausgestoßener Tonne Kohlendioxid (CO2) steigen.

 "Übergewinnsteuer für Energieunternehmen"

Für kommunale Energieversorger wollen die SPD-Parlamentarier einen Schutzschirm aufspannen, um Insolvenzen zu verhindern. Die Gasumlage von 2,4 Cent, die Gaskunden von Oktober an zahlen sollen, soll neu justiert werden, damit nicht auch Unternehmen profitieren, die Gewinne machen. "Zugleich wollen wir die Kosten der Krise fair verteilen. Ein geeignetes Instrument dafür ist eine zielgerichtete Übergewinnsteuer für jene Energieunternehmen, die von dieser Krise massiv profitieren", heißt es weiter.

Trotz der Energiekrise wird eine Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke abgelehnt. Ein Streckbetrieb - also ein Betrieb der letzten drei noch produzierenden Werke bis zum Verbrauch ihrer vorhandenen Brennstäbe - wird nicht ausgeschlossen, aber es "müssten bestehende Sicherheitsstandards gelten".

Kabinettsklausur in Meseburg am Dienstag und Mittwoch

Die Vorschläge der Fraktionsführung müssen von den SPD-Parlamentariern erst noch beschlossen werden, anschließend müssten auch die Koalitionspartner zustimmen. Zumindest mit den Grünen herrscht in einigen Punkten Einigkeit. So forderte auch Parteichef Omid Nouripour im ARD-Sommerinterview eine Übergewinnsteuer und bezeichnete die Diskussion über AKW-Laufzeitverlängerungen als "Kokolores".

Dass es ein drittes Entlastungspaket geben soll, darüber sind sich die Ampel-Partner grundsätzlich einig - die genaue Ausgestaltung aber ist umstritten. Am Dienstag und Mittwoch kommen SPD, Grüne und FDP zur Kabinettsklausur im brandenburgischen Meseberg zusammen.

Als Reaktion auf die Energiekrise infolge des Ukraine-Kriegs hat die Bundesregierung bereits zwei Entlastungspakete auf den Weg gebracht. In einem ersten Schritt waren die EEG-Umlage abgeschafft und ein Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger und Steuererleichterungen beschlossen worden.

Zu den Entlastungsmaßnahmen im zweiten Schritt zählen das 9-Euro-Ticket für den Nahverkehr, der Tankrabatt, die Energiepauschale von 300 Euro für einkommenspflichtige Erwerbstätige sowie eine Einmalzahlung pro Kind von 100 Euro und in Höhe von 200 Euro für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen.

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