Der Zugang zu den kostenlosen Corona-Bürgertests soll nach dem Willen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) deutlich eingeschränkt werden. Nur noch Patienten mit Symptomen sollen dafür infrage kommen sowie andere ausgewählte Personengruppen wie Kleinkinder und Schwangere. Dies geht aus der „Corona-Herbststrategie“ des Ministeriums hervor, die der Nachrichtenagentur dpa vorliegt. Zuvor hatte das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ („RND“) darüber berichtet. Das kostenlose Angebot an alle Bürger ist bisher nur bis Ende Juni fix.
Als weitere Gruppen und Anlässe für kostenlose Bürgertests werden in dem Papier genannt:
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Präventivtestungen in Pflegeheimen und Krankenhäusern
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Personen mit erhöhter Kontaktexposition, etwa vor Großveranstaltungen
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bei einer Kontraindikation zur Impfung, etwa Schwangerschaft im ersten Trimester
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ausbreitende Infektionslage im „Hotspot“
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Geflüchtete aus der Ukraine
Eine gut erreichbare Test-Infrastruktur, auch in Apotheken, solle jedoch erhalten bleiben, berichtet der „RND“. Der Bund will den Testzentren künftig allerdings weniger Geld pro Antigen-Schnelltests und PCR-Test für die Bürger zahlen. „Die Gesamtkosten sollen um etwa die Hälfte reduziert werden“, schreibt das Ministerium in seinem Strategiepapier. Die Novelle der Testverordnung solle bis Ende Juni erfolgen.
Lauterbach will zudem je nach Verfügbarkeit eine ausreichende Anzahl an die Omikron-Variante angepasster Impfstoffe von den Herstellern Moderna und Biontech anschaffen. Ab September solle dann eine „angepasste Impfkampagne“ durchgeführt werden, um „insbesondere in der älteren Bevölkerungsgruppe“ für die vierte Impfung zu werben.
Die „Corona-Herbststrategie“ umfasst sieben Punkte, die Lauterbach zuletzt vorgestellt hatte. Neben der neuen Testverordnung und einer neuen Impfkampagne geht es um die Optimierung des medizinischen Behandlungskonzepts bei einer Corona-Erkrankung, dem Schutz vulnerabler Gruppen, einer besseren Erfassung tagesaktueller Krankenhaus-Daten, einem Schutzkonzept für Kitas und Schulen sowie der Änderung des Infektionsschutzgesetzes.
Länder-Vorstoß für Novelle des Infektionsschutzgesetzes
Zuletzt war aus den Ländern der Druck auf den Bund gewachsen, schnell eine Rechtsgrundlage für weitergehende Schutzvorgaben bei einer neuen Corona-Welle im Herbst zu schaffen. Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen forderten vor zweitägigen Beratungen der Gesundheitsminister ab diesem Mittwoch, noch vor der Sommerpause eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorzulegen.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) wies die Forderungen allerdings zurück. „Wir haben einen wohlüberlegten und seriösen Zeitplan innerhalb der Bundesregierung verabredet“, sagte er dem „RND“. „Dem haben sich auch alle Ministerpräsidenten in der letzten Ministerpräsidentenkonferenz angeschlossen.“
Gesundheitsminister Lauterbach geht von einer einvernehmlichen Lösung aus. Sobald der Expertenrat sein Gutachten über die bisherigen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie vorlege, werde sich die Bundesregierung „einvernehmlich und auch schnell einigen“, hatte der SPD-Politiker am Dienstag in der ARD gesagt.
Die Evaluierung der bisherigen Corona-Eindämmungsmaßnahmen durch den Sachverständigenrat soll am 30. Juni vorliegen. Die jetzigen Regelungen im Infektionsschutzgesetz laufen am 23. September aus.
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