Der Virologe Christian Drosten zieht sich aus einer Kommission zur wissenschaftlichen Beurteilung der staatlichen Corona-Beschränkungen in Deutschland zurück. Leider habe ihm Drosten mitgeteilt, dass er die Auswertung des Infektionsschutzgesetzes für die Bundesregierung und das Parlament nicht weiter begleite, erklärte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Donnerstag (28. April 2022) bei Twitter.
"Das ist ein schwerer Verlust, weil niemand könnte es besser." Der Leiter des Instituts für Virologie an der Charité Berlin bleibt aber Mitglied des Corona-Expertenrats der Bundesregierung. Drosten sei unterstellt worden, er ziehe sich nur deshalb zurück, weil er nicht über Corona-Maßnahmen urteilen und diese bewerten wolle, wenn er selbst an ihrer Erstellung beteiligt war.
Drosten zieht sich von wichtigem Posten zurück - Lauterbach verteidigt ihn
Lauterbach wies die Vorwürfe jedoch zurück: "Das war falsch und bösartig", betonte der Bundesgesundheitsminister in einem Interview mit dem Sender Phoenix. Die Bewertung werde dennoch kommen.
Eine Charité-Sprecherin bestätigte auf Anfrage, dass Drosten dem Ausschuss seinen Rückzug mitgeteilt hat. Er sei zu der Überzeugung gelangt, dass Ausstattung und Zusammensetzung nicht ausreichten, um eine wissenschaftlich hochwertige Evaluierung gewährleisten zu können.
Darüber hinaus seien in den vergangenen Wochen wiederholt und in umfangreicher Form Inhalte der Beratungen zum Gegenstand einer irreführenden und falschen Berichterstattung geworden. "Dies steht aus Sicht von Prof. Drosten einer konstruktiven, zielgerichteten Zusammenarbeit im Gremium entgegen." Schließlich seien die Mitglieder an strikte Vertraulichkeit gebunden.
Die Charité-Sprecherin erklärte, dass Drosten weiterhin Mitglied des Corona-Expertenrats der Bundesregierung bleibe. Das Gremium ist beim Kanzleramt angesiedelt und legte bereits mehrere Empfehlungen für die Pandemie-Bekämpfung vor. Zuletzt äußerte sich das Gremium mehrfach mit Stellungnahmen vor Bund-Länder-Beratungen zur Corona-Krise.
Bestseller: Corona-Selbsttests bei Amazon ansehenDer Bundestag hatte im Infektionsschutzgesetz festgelegt, dass es eine externe Evaluation der Vorgaben im Rahmen der mehrere Monate lang geltenden epidemischen Lage von nationaler Tragweite geben soll. Dafür war ein Sachverständigenausschuss eingesetzt worden, der laut Gesetz bis zum 30. Juni einen Bericht vorlegen soll. Dem Gremium gehören Wissenschaftler verschiedener Fachrichtungen an.
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