Stand: 26.03.2022 10:29 Uhr
Ab 3. April fällt ein Großteil der geltenden Corona-Maßnahmen weg. Dann können Bundesländer nur unter bestimmten Bedingungen eine Hotspot-Regelung erlassen. Niedersachsen sieht dafür keine Möglichkeit.
Trotz einer hohen Anzahl von Neuinfektionen und Spitzenwerten in der Sieben-Tage-Inzidenz seien die Krankenhäuser in Niedersachsen derzeit nicht überlastet, bestätigte eine Sprecherin der Landesregierung. Auch die Ausbreitung einer gefährlichen Corona-Variante sei derzeit nicht zu beobachten. "Die Anwendung der sogenannten Hotspot-Regelung ist daher aktuell noch nicht möglich", heißt es auf der Homepage des Landes. Man prüfe laufend darauf, ob sich die Corona-Lage zu einer "konkreten Gefahr im Sinne des Infektionsschutzgesetzes" verdichte. Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) sagte: "Sowie wir eine Chance sehen, eine rechtssichere Hotspot-Regelung in Niedersachsen zu schaffen, werden wir sie dem Landtag vorlegen."
Ministerpräsident Weil möchte, kann aber nicht
Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) sieht den Sinn von Corona-Maßnahmen grundsätzlich gegeben. "Wenn ich könnte, würde ich für Niedersachsen sehr gerne beispielsweise an der allgemeinen Maskenpflicht festhalten. Aber bei einem nüchternen Blick auf den Gesetzestext gibt das die derzeitige Situation nun einmal nicht her", sagte Weil der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Er geht davon aus, dass eine Hotspot-Regelung zum aktuellen Zeitpunkt der Überprüfung durch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg nicht standhalten würde. "Unser OVG geht kritisch an die Klagen heran, das ist auch vollkommen in Ordnung. Wir müssen mit guten Argumenten antreten können. Sonst können wir es auch gleich lassen", so Weil. Er hatte die Hotspot-Pläne des Bundes in der vergangenen Woche als "Verhinderungsregelung" bezeichnet.
Hotspot-Regelung: Bundesländer sind uneins
Die Bundesländer gehen unterschiedlich mit der Hotspot-Frage um. Mecklenburg-Vorpommern hat das ganze Land bis zum 27. April zum Hotspot erklärt. Hamburg plant dasselbe trotz der bundesweit niedrigsten Inzidenz. Bremen wiederum hält es wie Niedersachsen und sieht keine rechtlichen Möglichkeiten, eine allgemeine Maskenpflicht und Zugangsbeschränkungen über den 2. April hinweg zu erlassen. In Schleswig-Holstein stehen Beratungen aus. Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und das Saarland haben den Bund am Freitag aufgefordert, offene Fragen zur Umsetzung der Hotspot-Regelung schnell zu klären. Dazu soll es eine am Montag Sondersitzung der Gesundheitsministerkonferenz geben.
Maskenpflicht fällt vielerorts
Nach der sogenannten Übergangsregelung sollen die aktuellen Maßnahmen bis auf wenige Ausnahmen bundesweit fallen. Eine Maskenpflicht greift vom 3. April an nur noch in Kranken- und Pflegeeinrichtungen, Heimen, Arztpraxen sowie im ÖPNV. Im Einzelhandel, auch in Supermärkten, gilt keine Maskenpflicht. Die Testpflicht fällt ebenfalls weitestgehend weg. Testnachweise dürfen nur noch in Kranken- und Pflegeeinrichtungen, Heimen, Schulen und Justizvollzugsanstalten verlangt werden. Gesundheitsministerin Behrens kritisiert die Entscheidung der Bundesregierung zur Aufhebung der Corona-Schutzmaßnahmen: "Die Länder sind im Wesentlichen zur Untätigkeit verdammt."
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