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Bundesländer zu Großveranstaltungen: Bis zu 10.000 Zuschauer erlaubt | tagesschau.de - tagesschau.de

Stand: 02.02.2022 16:36 Uhr

Lange regelten die Bundesländer jeweils für sich, wie viele Zuschauer sie zu Großveranstaltungen zulassen. Jetzt konnten sie sich darauf einigen, die Obergrenzen anzugleichen - und zu erhöhen.

Von Kai Clement, ARD-Hauptstadtstudio

Vor anderthalb Wochen haben Bund und Länder bei ihrem jüngsten Treffen dazu aufgefordert, sich in Sachen Großveranstaltungen auf eine einheitliche Linie zu verständigen - spätestens bis Mittwoch kommender Woche. Nun waren die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien etwas schneller und haben sich bereits heute geeinigt. Nach dem Beschluss, der dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt, dürfen künftig wieder mehr Menschen in Stadien und Hallen.

Kai Clement
Kai Clement ARD-Hauptstadtstudio

Im Einzelnen gilt: Bei überregionalen Großveranstaltungen im Freien - also etwa bei Fußballspielen - darf die Auslastung bei höchstens bei 50 Prozent liegen und zugleich eine Obergrenze von 10.000 Menschen nicht überschreiten. In Innenräumen liegen die Grenzwerte niedriger: Es sind dann maximal 30 Prozent Auslastung bei nicht mehr als 4000 Besucher.

Voraussetzung: 2G oder 2G-Plus

Nordrhein-Westfalen hat derzeit den Vorsitz in der Ministerpräsidentenkonferenz inne. Aus der Staatskanzlei in Düsseldorf hieß es, man werde den Beschluss umgehend in die landeseigene Corona-Verordnung übernehmen. Die Änderung solle dann so rasch wie möglich in Kraft treten, möglichst noch vor dem Wochenende. Entsprechend würden auch die übrigen Länder verfahren.

In dem Beschlusspapier wird auch auf die Voraussetzung verwiesen, dass die Veranstaltungen, so wörtlich, "den Vorgaben der 2G-Regel oder 2G-Plus-Regel entsprechend durchgeführt werden". Zudem sei das Tragen mindestens einer medizinischen Maske Bedingung.

Keine komplette Einheitlichkeit

Zuletzt hatte es ein ziemliches Durcheinander gegeben. Bayern etwa hatte für Fußballspiele oder Konzerte eine Obergrenze von bis zu 10.000 Menschen erlaubt. In der aktuellen Corona-Schutzverordnung von Nordrhein-Westfalen sind dagegen lediglich 750 Menschen bei Großveranstaltungen zugelassen.

Gleich vier Länder haben allerdings abweichende Positionen zu dem jüngsten Beschluss vermerkt. Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt kündigten an, "geringfügig" von den Regelungen abweichen zu werden - und zwar, so muss man interpretieren, nach oben. Das sei angesichts weiterer Schutzmaßnahmen "vertretbar", so heißt es. Mecklenburg-Vorpommern findet im Gegenteil, dass man den Rahmen in der aktuellen Lage der Pandemie besser nicht ausschöpfen sollte. Sondermeinungen bei vier von 16 Bundesländern: So gesehen wird auch dieses Papier nicht der Befreiungsschlag in Sachen Einheitlichkeit sein.

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