Stand: 13.01.2022 06:31 Uhr
Das internationale Interesse an diesem Fall war enorm. Heute fällt das Oberlandesgericht Koblenz das Urteil gegen den Hauptangeklagten zu Foltervorwürfen im Auftrag der syrischen Staatsführung.
Für Wassim Mukdad ist der Gerichtssaal in Koblenz ein besonderer Ort. Nicht weil er so idyllisch gelegen ist - das Gebäude ist nur ein paar Schritte vom Rheinufer entfernt -, sondern weil hier der weltweit erste Prozess über mögliche systematische Staatsfolter des syrischen Assad-Regimes stattfindet. Das internationale Interesse an dem Verfahren ist enorm.
Mukdad saß im Gefängnis al-Khatib des syrischen Geheimdienstes in Damaskus. Wie viele andere Opfer ist er im Prozess als Zeuge und Nebenkläger aufgetreten. Und sagte aus, dass er dort gefoltert worden sei.
Ende September 2011 während des "Arabischen Frühlings" sei er in Damaskus festgenommen worden, als er auf der Suche nach einer Demonstration war. Man habe ihn getreten und ihm eine Rippe gebrochen, im Bus zum Gefängnis dann die Haare angezündet. Bei mehreren Verhören im Gefängnis des Geheimdienstes sei er massiv geschlagen worden, mit verbundenen Augen auf dem Bauch liegend. Als Musiker habe er ganz besonders Angst gehabt, dass seine Hände zu Schaden kommen könnten.
Opfer treffen auf mutmaßlichen Peiniger
Einige Jahre später kam Mukdad als Flüchtling nach Deutschland. Für die Ermittlungen im konkreten Fall war ein Zufall verantwortlich. In einer Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge erkannte ein anderes Opfer aus dem Gefängnis in Damaskus den Mann wieder, der nun auf der Koblenzer Anklagebank sitzt: Anwar R.
R. war desertiert und ebenfalls als Flüchtling nach Deutschland gekommen. Zuvor soll er in einer Abteilung des syrischen Geheimdienstes die sogenannte Ermittlungseinheit geleitet haben, an die das Gefängnis al-Khatib angeschlossen war. Er soll dort die Befehlsgewalt über die Vernehmungsbeamten gehabt haben und Vorgesetzter des Gefängnispersonals gewesen sein.
Vorwurf: Folter und Mord
Die Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, 2011 und 2012 für den Tod von 30 Menschen und die Folterung von mindestens 4000 Häftlingen mitverantwortlich zu sein. Rechtlich seien das Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Mord. Ursprünglich waren sogar 58 Morde angeklagt.
"Dieser Prozess gibt uns unsere Würde zurück", sagte Mukdad am ersten Prozesstag im April 2020, und er sei auch wichtig für die Menschen, die immer noch in den Gefängnissen sitzen. Es gehe ihm nicht um Rache. Der Angeklagte solle ein faires Verfahren haben.
Anklageschrift ein Dokument des Grauens
Die Anklageschrift, die die Oberstaatsanwalt Jasper Klinge von der Bundesanwaltschaft zum Prozessauftakt verlas, ist ein einziges Dokument des Grauens. "Willkommenspartys" bei der Ankunft im Hof mit massiven Schlägen. Elektroschocks, Aufhängen mit den Handgelenken an der Decke, Schlafentzug, völlig überfüllte Zellen und vieles mehr.
Ziel der brutalen Misshandlungen sei es gewesen, Geständnisse zu erzwingen und Informationen über die Oppositionsbewegung zu erlangen. Teilweise endeten sie tödlich. Die Opfer waren Gegner der Regierung im "Arabischen Frühling", der auch in Syrien zu starken Protesten geführt hatte. Solche Verbrechen im Ausland sind oft schwer aufzuklären.
Wichtiges Beweismittel waren deshalb die sogenannten Caesar-Files: rund 26.000 Fotos, mit denen 6000 Tote als Folge der Folter dokumentiert wurden. Ein Militärfotograf hatte sie aus Syrien herausgeschmuggelt. Sie wurden im Prozess genau begutachtet.
Zweiter Angeklagter bereits verurteilt
Für einen Teil des Urteils gegen Anwar R. gibt es bereits eine Art Blaupause. Denn ursprünglich saß noch ein zweiter Mann auf der Anklagebank: Eyad A.
Er hat nach Überzeugung des Gerichts im Herbst 2011 als Mitglied einer Art "schnellen Eingreiftruppe im Außendienst" mit Kollegen nach einer Demonstration gegen Assad mindestens 30 Demonstranten festgenommen und per Bus in das Gefängnis begleitet - in dem Wissen, was sie dort erwartet. Im Februar 2021 hat das OLG Koblenz ihn deshalb bereits zu viereinhalb Jahren Haft wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Gericht: Assad-Regime folterte systematisch
Wichtig daran ist: Um Eyad A. wegen Beihilfe verurteilen zu können, musste das Gericht zunächst feststellen, das Assad Folter-Regime war rechtlich ein "systematischer Angriff auf die Zivilbevölkerung". Also ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach dem Völkerstrafgesetzbuch. Genau das hat das Koblenzer Gericht gemacht, und zwar weltweit zum ersten Mal. Es spricht viel dafür, dass das Gericht diese grundsätzlichen Aussagen im Urteil gegen Anwar R. beibehalten wird.
Von ganz oben sei die Anweisung gekommen, Gewalt und Waffen gegen Demonstranten anzuwenden. Eine zentrale Rolle habe dabei der Geheimdienst und dessen Gefängnisse gespielt. Für den konkreten Schuldspruch für Anwar R. ist nun zu klären, welche Rolle er in diesem System der Staatsfolter aus Sicht des Gerichts gespielt hat. R. hat in einer schriftlichen Stellungnahme während des Verfahrens die Foltervorwürfe bestritten und betont, dass er sich vom Assad-Regime abgewandt habe und desertiert sei.
Deutschland kein "sicherer Hafen"
Aber warum können Straftaten aus Syrien mit syrischen Angeklagten und Opfern überhaupt vor einem deutschen Gericht verhandelt werden? Dass syrische Gerichte die Taten selbst ahnden, erscheint derzeit ausgeschlossen. Ein Prozess vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag ist nicht möglich, weil Syrien dem Gerichtshof nicht beigetreten ist.
Zwar könnte der UN-Sicherheitsrat dem Gerichtshof aufgeben, trotzdem in Syrien zu ermitteln. Doch das wird zum Beispiel von Russland blockiert. Bleibt das sogenannte Weltrechtsprinzip, das viele Länder umsetzen - darunter Deutschland.
Bestimmte Straftaten wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen können danach auch dann in Deutschland verfolgt werden, wenn die Tat im Ausland begangen worden ist und weder Täter noch Opfer Deutsche sind. Der Gedanke dahinter: Mögliche Täter schwerster Verbrechen sollen in Deutschland keinen "sicherer Hafen" finden.
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