
Stand: 28.12.2021 07:20 Uhr
Gemäß den Beschlüssen von Bund und Ländern treten heute auch in den letzten Bundesländern die verschärften Kontaktbeschränkungen in Kraft. In Sachsen gilt zudem eine FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen öffentlichen Einrichtungen.
Im Kampf gegen eine weitere Ausbreitung des Coronavirus greifen in weiteren Bundesländern härtere Maßnahmen. Strengere Kontaktbeschränkungen gelten nun auch in Bayern, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Andere Länder hatten ähnliche Maßnahmen bereits zuvor umgesetzt, um sich vor allem gegen die sehr ansteckende Omikron-Variante zu wappnen.
Bund und Länder hatten sich vor Weihnachten darauf verständigt, spätestens ab dem 28. Dezember das private und öffentliche Leben weiter einzuschränken. Die Umsetzung der Regeln lag in Länderverantwortung.
Private Treffen mit maximal zehn Personen
Die Kontaktbeschränkungen sehen vor, dass private Treffen für Geimpfte und Genesene nur noch mit maximal zehn Menschen erlaubt sind. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Sind Ungeimpfte dabei, gelten noch strengere Regeln (ein Haushalt plus maximal zwei Menschen eines weiteren Haushalts).
In Sachsen gilt seit heute zudem eine FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen öffentlichen Einrichtungen und bei körpernahen Dienstleistungen. An Beerdigungen dürfen maximal 20 Personen mit 3G-Nachweis teilnehmen. Die seit November bestehende nächtliche Ausgangssperre für besonders betroffene Corona-Hotspots wird fortgesetzt.
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