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Vorwurf: fünffacher Mord: Amokfahrer von Trier schweigt bei Prozess - n-tv NACHRICHTEN

Am 1. Dezember 2020 rast ein 51-Jähriger mit seinem Auto im Zickzackkurs durch die Trierer Fußgängerzone. Fünf Menschen sterben, viele weitere werden schwer verletzt. Nach widersprüchlichen Aussagen bei der Polizei schweigt der Angeklagte nun im Prozess.

Der Amokfahrer von Trier will sich im Prozess nicht zu den Vorwürfen äußern. "Ich will selbst keine Aussage machen", sagte er zum Beginn des Prozesses vor dem Landgericht Trier. Seine Verteidigerin Martha Schwiering fügte hinzu: "Weder zur Person noch zur Sache."

Zuvor hatte Oberstaatsanwalt Eric Samel die Anklage verlesen: Dem 51-jährigen Angeklagten wird nach einer Amokfahrt durch die Trierer Fußgängerzone fünffacher Mord und versuchter Mord in 18 weiteren Fällen vorgeworfen. Bei der Tat wurden fünf Menschen getötet: ein neun Wochen altes Baby, dessen 45-jähriger Vater und drei Frauen im Alter von 73, 52 und 25 Jahren. Zudem gab es zahlreiche Verletzte und rund 300 traumatisierte Augenzeugen.

Laut Anklage soll der Deutsche am 1. Dezember 2020 mit seinem Geländewagen durch die City gerast sein, um möglichst viele Menschen zu töten oder zu verletzen. Dabei sei er in einem Zickzackkurs wahllos und immer wieder gezielt auf Passanten zugefahren, sagte Samel. Die Mordmerkmale der Heimtücke und des Einsatzes eines gemeingefährlichen Mittels - das Auto als Waffe - seien gegeben.

Von der Staatsanwaltschaft hieß es weiter, der Angeklagte habe es ausgenutzt, dass die Passanten bei der Tat arglos in der Innenstadt unterwegs und sich keiner Gefahr bewusst waren. "Das ist auf jeden Fall ein außergewöhnlicher Prozess in seiner Dimension, was Umfang und das Leid angeht, das angerichtet worden ist", erklärte Samel.

Eingeschränkt schuldfähig?

In vorigen polizeilichen Vernehmungen habe der Angeklagte zum Tatgeschehen in Teilen widersprüchliche Angaben gemacht. Er habe im Wesentlichen behauptet, an Einzelheiten keine Erinnerung zu haben. Zudem habe er realitätsfern anmutende Angaben über Geschehnisse gemacht, die ihm in seinem bisherigen Leben widerfahren sein sollen und durch die er sich von seiner Außenwelt benachteiligt sehe.

Laut vorläufiger Einschätzung eines psychiatrischen Sachverständigen leidet der Mann an einer Psychose. Im Prozess wird daher auch geklärt werden müssen, ob er eingeschränkt schuldfähig ist.

Der Prozess begann unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen. Der Angeklagte nahm hinter Panzerglas Platz. Regungslos hörte der gelernte Elektroinstallateur der Anklage zu. Insgesamt 14 Nebenkläger waren über Anwälte vertreten. Nur wenige Angehörige und Hinterbliebene waren gekommen.

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