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Landesregierung beschließt neue Corona-Verordnung - NDR.de

Stand: 17.08.2021 18:25 Uhr

Ab kommenden Montag gilt eine neue Corona-Verordnung in Schleswig-Holstein. Sie regelt unter anderem die Testpflicht für Innenbereiche. Außerdem geht es um Corona-Tests für Kita-Kinder.

Die neue Corona-Verordnung gilt bis zum 19. September. Mit der Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung wird die landesweite Testpflicht umgesetzt. Heißt: In eine Vielzahl von Innenbereichen gibt es nur noch Zutritt für Personen, die geimpft, genesen oder getestet sind (3G-Regel). "Es ist wichtig, dass es für alle Bürgerinnen und Bürger ein verlässliches Regelwerk gibt", erklärte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) dazu.

AUDIO: Corona-Landesverordnung: 3G-Regel für Innenräume (1 Min)

Kostenlose Corona-Tests für Kita-Kinder

Die bisherige Regelung zum eingeschränkten Regelbetrieb in Kitas ist aus der Verordnung gestrichen worden. Alle Kinder werden dauerhaft in der Kita betreut. Eltern von Kita-Kindern erhalten vom Land kostenfrei einen für Kleinkinder geeigneten Selbsttest. Damit sollen Eltern die Möglichkeit erhalten, ihre Kinder zweimal wöchentlich zu testen.

Ausnahmen von Corona-Testpflicht

Von der Testpflicht ab kommenden Montag sind Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres ausgenommen. Eine weitere Ausnahme gibt es für Schülerinnen und Schüler, die "im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig getestet werden", heißt es in einer Mitteilung des Landes.

3G-Regel für viele Bereiche

Grundsätzlich gilt: ab dem 23. August erhalten in einer Vielzahl von Innenbereichen nur Geimpfte und Genesene sowie Getestete Zutritt. Ein negativer Antigen-Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden sein, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden. Die Regelung gilt für folgende Bereiche:

  • Veranstaltungen und Feste
  • körpernahe Dienstleistungen (z.B. Friseur, Kosmetik und Körperpflege)
  • Freizeit- und Kultureinrichtungen (ausgenommen Bibliotheken)
  • Einrichtungen der außerschulischen Bildung
  • im Sport (z.B. Fitness-Studios, Schwimmbäder, Sporthallen)
  • Gaststätten
  • Reiseverkehre zu touristischen Zwecken

Corona: Test-Regeln für Hotels

In Beherbergungsbetrieben müssen Gäste bei Anreise einen maximal 48 Stunden alten Antigen-Schnelltest oder PCR-Test vorlegen. Während des Aufenthalts muss spätestens alle 72 Stunden ein entsprechender Test vorgelegt werden.

Für die Krankenhäuser, Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie die Einrichtungen der Eingliederungshilfe bleibt es bei den bisherigen Zugangsvoraussetzungen.

Events und Festivals unter Auflagen möglich

Veranstaltungen ohne Abstandsgebot (Events, Festivals, Volksfeste etc.) sind unter Auflagen möglich (u.a. Hygienekonzept und Maskenpflicht) – es gilt innen wie außen die 3G-Regel. Innerhalb geschlossener Räume sind Ausschank und Verzehr von Alkohol unzulässig. Sportveranstaltungen (innen und außen) mit mehr als 5.000 Zuschauerinnen und Zuschauern sind unter Auflagen zulässig, wenn die Sportanlage höchstens zur Hälfte ausgelastet ist. In Innenbereichen gilt hier ebenfalls die 3G-Regel.

Weitere Informationen

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 17.08.2021 | 20:00 Uhr

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