
Daniel Günther: »Je schneller wir dann auch Öffnungsschritte machen können, desto besser«
Foto: Marcus Brandt / picture alliance / dpaDie Bundesregierung arbeitet derzeit an einer Verordnung für einheitliche Lockerungen der Coronaregeln für vollständig Geimpfte sowie Genesene, doch eine Öffnung von Hotels für Geimpfte ist in dem Entwurf nicht vorgesehen. Der Ministerpräsident des Urlaubslands Schleswig-Holstein, Daniel Günther, pocht nun auf rasche Hotelöffnungen für diese Menschen.
»Wir haben uns schon bei der Ministerpräsidentenkonferenz am 22. März dafür eingesetzt, Beherbergungsbetriebe zu öffnen. Die sind kein Treiber von Pandemie«, sagte der CDU-Politiker dem »Tagesspiegel«. »Und je schneller wir dann auch Öffnungsschritte machen können, desto besser.«
Günther sprach sich dafür aus, dass Familien künftig mit einer Mischung aus Impfnachweis der Eltern und Testnachweis älterer Kinder zum Beispiel Urlaub in Hotels an der Nordsee machen könnten. Diejenigen, die noch nicht geimpft seien, müssten dann einen Test machen. »Der Schutz der anderen wird durch unterschiedliche Instrumente erreicht.«
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Erste Modellprojekte in Schleswig-Holstein für die Rückkehr des Tourismus verlaufen laut Günther vielversprechend. »Wir haben jetzt erst einmal die Schlei-Region und Eckernförde für touristische Projekte geöffnet mit Hunderten Ferienwohnungen, Hotels und Campingplätzen«, sagte er. Die Gäste würden alle mehrfach getestet. »Unter den über 10.000 Tests in beiden Regionen hatten wir zwei Hände voll positive. Die Mehrheit davon waren Einheimische und nicht Touristen.«
Fähren und Autozüge gut gebucht
An diesem Samstag weitet Schleswig-Holstein das Modellprojekt auf Nordfriesland aus – und damit auch auf die bei Urlaubern beliebten Inseln Amrum, Föhr und Sylt. Laut Norddeutschem Rundfunk ist das Interesse bereits groß. Die Fähren und die Autozüge dieses Wochenende würden stark beansprucht, die Buchungslage sei gut.
»Auch dort werden viele Übernachtungsmöglichkeiten geschaffen mit Testung«, sagte Günther. Größere Infektionsrisiken sehe er nicht, im Außenbereich seien Infektionen nach Angaben von Aerosolforschern nahezu ausgeschlossen. »Und am Strand ist man ja nun in der Regel an der frischen Luft.«
Auch Saarland und NRW warten nicht auf den Bund
Während die Bundesregierung noch an einheitlichen Lockerungsregeln für Geimpfte und Getestete arbeitet – der Entwurf des Bundesjustizministeriums sieht einen Wegfall von Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen sowie eine Befreiung einer etwaigen Testpflicht beim Besuch von Geschäften vor –, haben das Saarland und Nordrhein-Westfalen bereits selbst neue Regeln beschlossen. Zuvor hatten bereits Rheinland-Pfalz, Hessen und Bayern ihre Verordnungen geändert.
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Im Saarland würden Geimpfte und Genesene »künftig mit Getesteten gleichgestellt«, teilte die Staatskanzlei nach einer außerordentlichen Ministerratssitzung mit. Bereits ab Montag soll für diese Personengruppen die Testpflicht beispielsweise beim Friseur entfallen. Zudem soll es auch bei Quarantänemaßnahmen Änderungen für Geimpfte und Genesene geben. Für sie entfalle nach einem Aufenthalt in einem Risikogebiet die Pflicht zur häuslichen Quarantäne, sofern sie nicht ein Virusvariantengebiet besucht haben. Außerdem lockert die Landesregierung, die wegen ihres Saarland-Modells mit weitreichenden Erleichterungen selbst in der Kritik stand, die Testpflicht für Bewohner von Pflegeeinrichtungen. Sofern diese von Covid-19 genesen oder gegen Corona geimpft seien und es in der Einrichtung eine 90-prozentige Durchimpfungsquote gebe, bestehe die Testpflicht nur noch einmal alle zwei Wochen, hieß es. Beschäftigte der Einrichtungen, die ihre Immunität nachweisen können, müssten sich nur noch einmal in der Woche auf Corona testen lassen. »Menschen, von denen nachweislich kein hohes Ansteckungsrisiko für andere ausgeht, wird durch den Wegfall der Testpflicht der Alltag etwas erleichtert«, sagte der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans. Das Saarland mache »bei unserem Impfmarathon täglich weitere Meter gut«, so der CDU-Politiker, sodass immer mehr Saarländer von den Erleichterungen profitieren können. »Die tief greifenden Grundrechtseinschränkungen dürfen kein Dauerzustand werden.«
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In Nordrhein-Westfalen sollen von Montag an ebenfalls vollständig Geimpfte und Genese den negativ Getesteten dort gleichstellt werden, »wo in der Bundesnotbremse sowie in der Coronaschutzverordnung Regelungen bestehen, die Getesteten den Zugang zu Einrichtungen und Angeboten erlauben«. Eine nachgewiesene Immunisierung könne beispielsweise bei »Click and Meet«-Angeboten im Einzelhandel oder in Zoos als Nachweis ausreichen. Auch die Testpflicht in Schulen und das Erfordernis der Freitestung von einer Einreisequarantäne für Geimpfte und Genesene entfallen. »Es ist ein erster Schritt, Geimpfte und Genesene mit negativ Getesteten gleichzustellen«, sagte Ministerpräsident Armin Laschet. Der CDU-Politiker forderte zugleich bundesweit einheitliche Regelungen. Mit dem Fortschritt der Impfkampagne stellte sich immer drängender die Frage, wie wir mit vollständig geimpften Personen umgehen. »Von geimpften und genesenen Menschen geht keine größere Gefahr aus als von negativ getesteten Personen. Deshalb nehmen wir für diese Personengruppe Grundrechtseingriffe insoweit wieder zurück.«
Als vollständig geimpft gelten Menschen, die alle erforderlichen Impfungen eines Impfstoffes nach den Vorgaben der Ständigen Impfkommission (Stiko) erhalten haben und keine typischen Symptome einer Coronainfektion zeigen. Nach den erforderlichen Impfungen müssen mindestens 14 Tage vergangen sein. Als genesen gelten Menschen, die nachweisen können, dass sie bereits eine Coronainfektion durchgemacht haben. Die diesem Nachweis zugrundeliegende PCR-Testung muss mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegen. Ein Antikörpertest gilt nicht als Nachweis.
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