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Beschlussvorlage: Lockdown soll bis zum 18. April verlängert werden - FAZ - Frankfurter Allgemeine Zeitung

Bund und Länder wollen über Ostern kaum Reisen erlauben. Dies geht aus dem Entwurf für eine Beschlussvorlage für die Bund-Länder-Spitzenberatungen am Montag hervor, der der F.A.Z. am Sonntag vorlag. In dem Entwurf wird erwogen, den Bürgerinnen und Bürgern Ferienreisen nach dem Prinzip des „kontaktarmen Urlaubs“ im jeweils eigenen Bundesland zu ermöglichen. Voraussetzung seien die „Beachtung der geltenden Kontaktbeschränkungen, strenge Hygieneauflagen und der Umsetzung eines Testregimes“.

Dies umfasse Beherbergungen und Übernachtungen, „bei denen eigene sanitäre Anlagen genutzt und Essen über Selbstversorgung organisiert werden kann. Dies trifft für Apartments und Ferienwohnungen oder für Wohnwagen und Wohnmobile auf entsprechenden Stellplätzen und Campingplätzen zu.“

Dieser Passus in dem Entwurf ist in eckige Klammern gesetzt – dies deutet darauf hin, dass hier noch Abstimmungsbedarf zwischen Bund und Ländern besteht.

Generelle neue Öffnungsschritte sieht der Entwurf nicht vor

Abstimmungsbedarf besteht außerdem bei der Frage, ob bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 nächtliche Ausgangsbeschränkungen verhängt werden sollen, „sofern dem nicht gewichtige Gründe entgegenstehen.“ Auch die Schließung von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen bei einer Inzidenz über 100 wird erwogen, „soweit ein zweimaliger Corona-Test pro Woche für Erziehungs- und Lehrkräfte sowie alle Schüler und betreuten Kinder in Präsenz nicht sichergestellt ist.“ Ab einer Inzidenz von 200 sind mögliche Schließungen unabhängig von Testungen vorgesehen.

Die bereits beschlossenen Corona-Maßnahmen sollen laut dem Entwurf bis zum 18. April verlängert werden. Der Entwurf muss noch mit den Ländern abgestimmt werden; am Montag wollen dann Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten Beschlüsse zur weiteren Corona-Politik fassen. Die nächsten Beratungen sollen dann laut Beschlussvorlage am 12. April stattfinden.

Generelle neue Öffnungsschritte sieht der Entwurf nicht vor – er verweist vielmehr auf das „wiederum starke Infektionsgeschehen und eine exponentielle Dynamik“. Allerdings solle es Ländern und Regionen ermöglicht werden, „zeitlich befristete Modellprojekte“ zu starten, um „mit strengen Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens zu öffnen“.

Dabei sollten sie die „Umsetzbarkeit von Öffnungsschritten unter Nutzung eines konsequenten Testregimes“ untersuchen. „Zentrale Bedingungen dabei sind negative Testergebnisse als Zugangskriterium, IT-gestützte Prozesse zur Kontaktverfolgung und gegebenenfalls auch zum Testnachweis, räumliche Abgrenzbarkeit auf der kommunalen Ebene und eine enge Rückkopplung an den Öffentlichen Gesundheitsdienst“, heißt es in der Vorlage.

Das Kanzleramt schlägt in der Vorlage zudem ein „Sonderprogramm des Bundes“ für den Tourismus und verwandte Bereiche vor, das über die bisherigen Hilfsprogramme hinausreichen soll. Dieses Sonderprogramm könnte dann gestartet werden, wenn „die epidemiologische Lage eine wirtschaftlich relevante Öffnung zu Ostern nicht möglich machen“ sollte, wie es in der Vorlage heißt.

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